(...) Homosexualität ist keine Krankheit und bedarf deshalb auch keiner Behandlung. Derartige Pseudo-Behandlungen sind, wenn sie gegen den Willen von homosexuellen Menschen erbracht werden, strafbar. Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verstoßen zudem gegen ihre Pflichten zur Wahrung wissenschaftlicher Standards, wenn sie schädliche Behandlungen anbieten und durchführen. (...)
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