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Metin Hakverdi
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Frage von Johan K. •

Frage an Metin Hakverdi von Johan K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hakverdi,

derzeit wird in der Hansestadt sehr über das Thema Flüchtlingspolitik und Integration gesprochen. Ich würde zu diesem Thema gerne Ihre Meinung hören.

Meine Familie lebt im Bezirk Harburg. Immer wieder lese ich darüber, dass Flüchtlinge auf Wohnschiffen im Harburger Binnenhafen, in der alten Post und weiteren Unterkünften untergebracht werden sollen und werden. Auch ist unter anderem Wilhelmsburg hiervon betroffen.

Aus meiner Sicht haben die "Strukturschwachen" Stadtteile wie Harburg, Steilshoop, Billstedt oder auch in Teilen Bergedorf leider Probleme mit der der Integration. Warum werden hier nicht mehr Programme zur Intergration gestartet, um den Menschen vor Ort bessere Möglichkeiten zu geben bzw. zu bieten.

Wir haben in Hamburg doch weitaus größere Möglichkeiten, als nur in diesen Bezirken Unterkünfte für Flüchtlinge zu suchen und zu finden. Auch wird es den Flüchtlingen nicht leicht gemacht, sich hier zu integrieren. Wir haben bei unserem Fußballverein schon mit Flüchtlingen zusammen trainiert. Sie könne jedoch nicht Vereinsspiele mitmachen, da sie keinen anderen Status erfüllen, als Flüchtling zu sein.

Wir müssen doch diesen Menschen helfen, sich auch in ungewohnter Umgebung wohlzufühlen und nicht wie Aussätzige zu behandeln. Auch hier sehe ich Nachholbedarf.

Meine Fragen: warum immer die Strukturschwachen Stadtteile für Flüchtlinge und nicht Harvesterhude, Eimsbüttel oder auch Blankenese?

Warum könne Flüchtlinge nicht auch integriert werden, auch wenn Sie wieder zurück in ihr Heimatland gehen.

Letzte Frage: Warum werden Kriminelle Ausländer nicht deutlich schneller abgeschoben? Wer sich in einem Rechtsstaat nicht an Regeln halten kann oder möchte, hat aus meiner Sicht seinen Duldungsstatus verloren.

Ich danke für Ihre Antworten und wünsche Ihnen viel Erfolg.

Beste Grüße

Johan Kruskopf

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Sehr geehrter Herr Kruskopf,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben Ihren Eindruck beschrieben, dass die meisten Flüchtlingsunterkünfte in bestimmten Stadtteilen, wie beispielsweise Harburg, Steilshoop, Billstedt oder auch in Bergedorf, errichtet werden, dagegen in Harvestehude oder Blankenese nicht. Dieser Eindruck täuscht, wenn man sich die Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte in Hamburg insgesamt anschaut. In den Stadtteilen Wandsbek, Altona, Nord und Mitte liegt die Zahl von Flüchtlingsunterkünften beispielsweise über der von Bergedorf.

Ich teile aber Ihre Meinung, dass eine gerechte Verteilung in den Stadtteilen stattfinden muss. Deshalb setzt sich die Hamburger SPD dafür ein, auch in der Sophienterrasse in Harvestehude eine Unterkunft für Flüchtlinge zu errichten, trotz des Widerstands einiger Nachbarn, die einen Baustopp erwirkt haben. Ich hoffe sehr, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.

Seit Jahren besteht bereits die Flüchtlingsunterkunft Sieversstücken in Sülldorf, die nun erweitert wurde. Dort gibt es einen sehr aktiven Kreis von Blankenesern, die sich seit Jahren um die Flüchtlinge kümmern. Ähnlich wie in anderen Stadtteilen, wie in Bergedorf, existiert auch in Blankenese ein „Runder Tisch“, der aus engagierten Bürgern besteht.

In allen Stadtteilen bemüht man sich, die Flüchtlinge so gut wie möglich zu integrieren. Sei es durch einen Sprachkursus, dass man ihnen gemeinsam die Stadt zeigt oder durch Sport. Zu letzterem haben der Hamburger Sportbund und Sportvereine versicherte Sportmöglichkeiten für Flüchtlinge geschaffen. Die gedeckten Kosten einer Unfall- und Haftpflichtversicherung ermöglichen den Flüchtlingen sich sportlich zu betätigen, ohne sofort Vereinsmitglied zu werden. Eine wirklich tolle Sache, wie ich finde.
Ihre letzte Frage bezieht sich auf sogenannte kriminelle Ausländer und die mögliche Konsequenz einer schnellen Abschiebung. § 53 des Aufenthaltsgesetzes sieht zwar für Ausländer aufgrund "schwerwiegender Gründe" durchaus eine Ausweisung vor. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Ausländer zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wurde. Allerdings untersagt das "Non-Refoulement-Prinzip" (Grundsatz der Nichtzurückweisung) in der Genfer Flüchtlingskonvention einem Staat, einen Asylbewerber in das Land zurückzuschicken, in dem sein Leben bedroht sein könnte. Auch unser Grundgesetz verbietet es uns, Menschen in Länder auszuweisen, in denen Ihr Leben unmittelbar gefährdet ist oder ihnen eine unmenschliche Behandlung droht. Diese Regelung greift nicht nur bei anerkannten Flüchtlingen, sondern auch bei Asylbewerbern, bei denen die Klärung des Schutzsanspruchs noch aussteht. Unbegleitete Minderjährige gelten zudem als besonders schutzbedürftig.

Mit freundlichen Grüßen

Metin Hakverdi

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