(...) Wenn man hier bloß Gewebe sieht, ist es durchaus verständlich, dass in der Konsequenz keinerlei Einschränkung in der Selbstbestimmung der Mutter gerechtfertigt erscheinen mag. Sieht man aber den heranwachsenden Menschen mit eigenen Grundrechten, wie es eben auch das Bundesverfassungsgericht tut, dann folgt daraus ein grundsätzliches Lebensrecht, das geschützt werden muss. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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