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Mechthild Rawert
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Frage von Friedrich S. •

Frage an Mechthild Rawert von Friedrich S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Mechthild,

mich würde sehr interessieren, weshalb du gegen die "Aufhebung des transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes" gestimmt hast. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße!

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Antwort von
SPD

Lieber Friedrich Stamme,

gerne möchte ich Dir erläutern, weshalb ich am 19.05.2021 gegen den „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (BT Drs. 19/19755)“ sowie den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung (BT Drs. 19/20048)“ gestimmt habe. Ich habe zu meinem Abstimmungsverhalten auch eine Persönliche Erklärung abgegeben, welche sich dem Plenarprotokoll entnehmen lässt (29386 D): https://dserver.bundestag.de/btp/19/19229.pdf#P.29232 und welche ich im Folgenden wiedergebe:

„Ende 2018 konnte die SPD-Bundestagsfraktion mit dem Gesetz zur Änderung der in das Geburtsregister einzutragenden Angaben und der Verbesserung der Situation intergeschlechtlicher Menschen erste Verbesserungen für intergeschlechtliche Menschen erreichen. Im März 2021 haben wir nach langer Debatte das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung verabschiedet. Mit dem hierin geregelten „OP-Verbot“ wird das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit gestärkt.

Sehr gerne hätte ich mit einer Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) – am liebsten der gänzlichen Streichung des derzeit noch bestehenden Gesetzes und entsprechende Neuregelungen an anderen Stellen – an diese beiden wichtigen Gesetze angeknüpft. Wir Sozialdemokrat*innen setzen uns bereits seit Jahren für eine völlige Neuregelung ein.

Auch die Ministerien für Recht und Verbraucherschutz sowie für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben zusammen mit der SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen Monaten mehrfach Anstrengungen unternommen, um mit der Union ein Einvernehmen herzustellen. Seitens der Ministerien waren entsprechende konkrete gesetzliche Regelungen entworfen worden – die Union hat aber alles verworfen. Es war aufgrund der Blockade der CDU/CSU noch nicht einmal möglich diese Gesetzesentwürfe als Vorlage ins Kabinett zu bringen.

Reform sollte sich aber nur dann eine Gesetzesänderung nennen, wenn sie es auch verdient. Grundlage einer Reform muss nach meiner und der Sicht der SPD-Bundestagsfraktion die Anerkennung der Geschlechtsidentität und der Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung sein. Fakt ist: Eine Reform, die das Selbstbestimmungsrecht der einzelnen Person in den Mittelpunkt stellt, war mit unserem Koalitionspartner in dieser Legislaturperiode nicht zu machen. Wir waren und sind weit von einem tragbaren Kompromiss entfernt. Aus diesem Grunde hat die SPD-Bundestagsfraktion im April 2021 entschieden, die Verhandlungen der Reform zum TSG zu beenden. Wir wollen eine Reform im Sinne der Betroffenen, nicht eine Reform um jeden Preis.

Unüberbrückbar war die Funktion der psychologischen Begutachtung. Wir Sozialdemokrat*innen wollen eine Ausgestaltung einer Beratungsstruktur für die Betroffenen als Ersatz für die bislang vorgesehenen psychologischen Gutachten. Wir erachten eine ergebnisoffene Beratung – vgl. Schwangerschaftskonfliktberatung - für sinnvoll, die Union will hingegen als Minimum eine Beratung, die durch die Einschaltung von Psycholog*innen und Mediziner*innen immer noch einen pathologisierenden Charakter hat. Diese Beratungsart lehnen wir klar ab. Für uns ist Transsexualität keine Krankheit! Aus unserer Sicht braucht es im Vorfeld einer personenstandsrechtlichen Änderung kein medizin-psychologisch geschultes Personal.

Beide Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen enthalten wichtige Forderungen, die zum großen Teil auch in unseren Entwürfen stehen. Eine Zustimmung zu diesen Entwürfen kommt – nicht nur wegen der Koalitionsdisziplin – auch aus inhaltlichen bzw. systematischen Gründen nicht in Betracht. Es bestehen teilweise auch bessere Regelungsformen als die dort vorgeschlagenen. Außerdem gibt es für einige der Punkte bereits Regelungen in anderen Gesetzen. Zwei Beispiele:

1. Im März dieses Jahres haben wir bereits das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung verabschiedet. Dieses ist in weiten Teilen sehr viel konkreter - z.B. hinsichtlich Personenstand, Namensrecht, Abstammung und Gesundheit sowie das Verbot fremdbestimmter genitalangleichender Operationen - als es in den beiden Gesetzentwürfen der Fall ist. Künftig ist es Ärzt*innen verboten, Operationen an nicht-einwilligungsfähigen Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung durchzuführen - es sei denn, es besteht eine akute Gefahr für Leib und Leben, oder die Operation dient eindeutig allein dem Wohl des Kindes. Eine interdisziplinäre Kommission entscheidet über die Notwendigkeit einer OP. Die hier für jeden Einzelfall abgegebene Expertise ist dann Grundlage für die Entscheidung des Familiengerichtes.

2. Beide Gesetzentwürfe enthalten Ordnungswidrigkeitentatbestände: So stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn eine dritte Person den zuvor geführten Vornamen oder den früheren Nachnamen verwendet oder sich auf die vorherige Geschlechtszuordnung bezieht. Wir glauben nicht, dass ein mit Bußgeld bewehrter Tatbestand die breite Akzeptanz und Rücksicht in unserer Gesellschaft fördern. Wir sind eher davon überzeugt, dass diese Maßnahmen regelrecht kontraproduktiv wirken können, zumal diese Ordnungswidrigkeit unmittelbar mit Antragstellung beim Standesamt begangen werden kann. Gerade in der Umstellungsphase gibt es sicherlich auch sehr viele unabsichtliche Falschbenennungen.

Wenn beide oder einer der Gesetzentwürfe bei der Abstimmung die Mehrheit erhalten würde,fehlt die erneute Diskussion gerade der Situation von Trans*kindern und -jugendlichen. Häufig verwechselt wird, dass es beim TSG vorrangig um Personenstandsänderungen geht – nicht um geschlechtsverändernde Operationen. Dennoch braucht gerade die Frage, ab wann und unter welchen Rahmenbedingungen irreversible Eingriffe erfolgen können eine besondere Sensibilität. Kann das Kind oder die Jugendliche dieses alleine – selbstbestimmt – veranlassen? Für mich sind diese Fragen in den vorgelegten Gesetzentwürfen nicht zufriedenstellend geklärt. Eine Anhörung und eine Diskussion zur Folgenabschätzung sind mit der Annahme eines Gesetzentwurfes aber nicht mehr möglich.

Zu sprechen kommen möchte ich noch auf eine andere Art der zahlreichen Zuschriften. In diesen werde ich aufgefordert die Gesetzentwürfe der Opposition auf jeden Fall abzulehnen. Als Grund wird benannt, dass insbesondere durch Transfrauen eine Gefährdung von Schutzräumen für Frauen oder und deren Kinder erfolge. Diese Haltung ist auf keinen Fall die meine oder die der SPD-Bundestagsfraktion. Ich lehne die dahinterstehende Gesinnung strikt ab. Ich verwehre mich gegen ein Gegeneinanderausspielen von Menschen. Menschenrechte gelten nicht nur aufgrund eines biologischen Geschlechts.

Ich bedauere sehr, dass wir rechtlich in dieser Legislatur nicht weiterkommen, aber eine Zustimmung ist mir aufgrund offener Fragen nicht möglich.

Fakt ist: Unser Gesetzentwurf und die beiden Entwürfe der Opposition stellen eine gute Grundlage dar. Eine Umsetzung wird aber nur mit neuen Mehrheiten jenseits von CDU und CSU in der Regierung möglich sein. Insofern entscheiden Sie am 26.9.2021 selbst über die Ermöglichung einer Reform, die diesen Namen auch verdient.“

Deine Mechthild