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Mechthild Rawert
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Frage von Mathias W. •

Frage an Mechthild Rawert von Mathias W. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Rawert,

bislang entwickelten sich nur in den Massengeflügelhaltungen hoch pathogene Formen des Vogelgrippevirus, der zu massenhaftem Sterben führte.

Dies geschah, obwohl die Massentierhaltungsställe angeblich hermetisch abgeriegelt sind vor einem Vogelgrippeeintrag. Freilandhaltungen blieben vor einem solchen Massensterben jedoch verschont. Das bedeutet, der Virus ist ein Produkt der Massentierhaltung und nicht der Zug-/Wildvögel. Wenn daueraufgestallte Tiere den Virus stets bekommen und Geflügel in Freilandhaltung bei Rassegeflügelzüchter nicht, verstehe ich die Drucksache 601/07 nicht, die eine Daueraufstallung vorsieht. Können Sie mir erklären, warum die Daueraufstallungshaltungsform staatlicherseits fixiert werden soll, obwohl sie ständig zu Vogelgrippeausbrüchen führt?

Was werden Sie ferner unternehmen, damit Freilandhaltungen vor dem Vogelgrippevirus der Massentierhaltung geschützt werden?

Mit besten Grüßen

Mathias Weis

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weis,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

gleich vorab: Ihre komprimiert vorgenommenen Schlussfolgerungen decken sich nicht mit den mir vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungsergebnissen.

Meine SPD-Fraktionskolleginnen und -kollegen und ich setzen uns für eine Gesamtstrategie bei der Bekämpfung der Geflügelgrippe und anderer Tierseuchen ein. Eine der Handlungsoptionen stellt die vorsorgliche Einstallung von Geflügel dar. Diese Maßnahme wird ergriffen, wenn das Infektionsrisiko für Hausgeflügel als hoch eingeschätzt wird.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erstellt für die Öffentlichkeit und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz laufend Lageberichte und Risikobewertungen zur Geflügelgrippe. Aufgrund der aktuellen Bewertung des FLI vom 6. Juli 2007 „…wird das Risiko des Eintrages von HPAIV H5N1 über Wildvögel in Haustiergeflügelbestände als hoch eingeschätzt.“

Diese Risikobewertung stützt sich unter anderem auf den Nachweis des HPAIV H5N1 Asia-Virus bei deutschen Wildvögeln. Der aktuelle Infektionsfall im Landkreis Erlangen-Höchstadt vom 25.8.2007 bestätigt die Risikoeinschätzung.

Es muss davon ausgegangen werden, dass der Virus in der einheimischen Wildvogel-Population, wenn nicht zirkuliert, so sich doch in Reservoiren sammelt und sich dadurch ein hohes Gefährdungspotential entwickelt. Haustierbestände haben sich insbesondere in den Regionen mit dem Geflügelgrippevirus angesteckt, wo wildlebendes Wassergeflügel als Virusträger identifiziert werden konnte.

Es ist einfach Fakt, dass durch einen Betrieb, in dem der Geflügelgrippevirus identifiziert wurde, eine erhebliche Gefahr für angrenzende sowie weitere Kontaktbetriebe (z. B. durch die Abgabe von Küken und Eiern) ausgeht. Der vorliegende Entwurf zur Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Bundesratsdrucksache 601/07) unterstützt die Bemühungen zur Eindämmung der Geflügelpest. Die Neufassung der Geflügelpest-Verordnung dient der Zusammenführung verschiedener Verordnungen zum Schutz gegen die Geflügelpest und deren Verschleppung bei Geflügel und Wildgeflügel in einen einzigen Rechtsakt.

Betroffen sind:

- die Verordnung über die Untersuchungen auf die „Klassische Geflügelpest“ vom 31. Dezember 2006

- die Geflügelpest-Verordnung in der Fassung vom 20. Dezember 2005

- die Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der „Klassischen Geflügelpest“ vom 22. Februar 2007

- die Nutzgeflügel-Geflügelpestverordnung vom 10. August 2006

- die Verordnung über die Schutzmaßnahmen beim Auftreten von Geflügelpest bei wildlebenden Tieren vom 24. November 2006.

Die Neufassung der Geflügelpest-Verordnung ist grundsätzlich sinnvoll, da im Umgang mit der Geflügelpest ein fundierter und einheitlicher Rechtsrahmen benötigt wird. Damit werden Eilverordnungen – und damit Ad-hoc-Vorgaben wie in der Vergangenheit – überflüssig. Gleichzeitig entfällt die Pflicht, die Eilverordnung spätestens nach sechs Monaten zu überprüfen.

Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die allgemeine Stallpflicht für immer festgeschrieben wird. Die Geflügelpest-Verordnung gilt zwar bundesweit, für die Umsetzung und Überwachung der in der Verordnung gesetzten Standards sind jedoch die Behörden der Länder und Kommunen zuständig. Die kommunalen Fachbehörden können anhand ihrer lokalen und damit individuellen Gefährdungsanalyse entscheiden, wie sie das Aufstallungsgebot umsetzen. Dies halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt für ein sinnvolles und effektives administratives Vorgehen, um die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch auf eines hinweisen: Aufstallung bedeutet nicht automatisch, dass das Geflügel in geschlossenen Gebäuden oder gar Käfigen gehalten werden muss. Ebenso ist es möglich, Geflügel unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung mit einer gesicherten Seitenbegrenzung zu halten. Ausnahmen von der Aufstallung sind ebenfalls möglich.

Sehr geehrter Herr Weis,

Ihnen ist sicher bekannt, dass eine andere Möglichkeit im Umgang mit Tierseuchen die Entwicklung einer Impfstrategie ist. An einem sicheren Impfstoff wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet. Impfstoffe müssen hohen Anforderungen entsprechen. So ist es erforderlich, dass zum einen eine ausreichende Markereigenschaft vorhanden ist, damit die geimpften von den nicht geimpften Tieren unterschieden werden können und zum anderen das geimpfte Tier kein Feldvirus verbreitet.

Aber: Massenimpfungen sind zum jetzigen Zeitpunkt kein Allheilmittel. Kern der gegenwärtigen Seuchenbekämpfung ist die Stallpflicht.

Trotz aller Vorbeugemaßnahmen kann es immer wieder zu Infizierungen von Beständen kommen, in privaten ebenso wie in gewerblichen Haltungsformen. Uns bleibt zurzeit leider dann nur die Keulung im vorgesehen gesetzlichen Rahmen als wirksames Mittel zur Vermeidung der Ausweitung der Seuche.

Das Risiko, dass ein für den Menschen gefährliches Virus entstehen könnte, lässt sich durch diese Maßnahmen minimieren. Ich bin mir darüber im Klaren, dass durch diese Maßnahmen insbesondere bei Hobbyhaltern individuelle Härten entstehen können. Trotzdem halte ich die Keulung zum gegenwärtigen Zeitpunkt für ein sinnvolles und effektives Vorgehen, um die Seuche einzudämmen.

Ich möchte an dieser Stelle nochmals klarstellen, dass die Gefahren, die von der Ausbreitung der Geflügelgrippe ausgehen, nicht zu unterschätzen sind und dass die Folgen einer Infektion alle Haltungsformen gleichermaßen treffen können. In jedem Seuchenfall sind schnelle und effiziente Handlungsoptionen nötig – im Interesse von Tieren und vor allem auch Menschen.

Mit freundlichem Gruß

Mechthild Rawert