Portrait von Mechthild Rawert
Mechthild Rawert
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Mechthild Rawert zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Knut H. •

Frage an Mechthild Rawert von Knut H. bezüglich Verkehr

Hallo Mechthild,

die Koalition will die Grundgesetzänderung zur Autobahnprivatisierung nicht nur morgen, also am Donnerstag, 01.06.2017 in 2. und 3. Lesung im Bundestag beschließen, sondern auch sofort durch den Bundesrat bringen! Das ist unglaublich! Denn schließlich handelt es sich um die größte Grundgesetzänderung seit der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006. Ich fordere Dich auf, diesem Gesetz nicht zuzustimmen! Es ist eine unglaubliche Verschiebung von gesellschaftlichem Vermögen in private Unternehmen und die Entmachtung des Parlaments! Dafür haben wir 1989/90 nicht gekämpft!!!

Bitte sprich auch mit den anderen Genossen in diesem Sinne! Ihr bekommt die
Unterstützung der Basis, wenn Ihr standhaft seid und dagegen stimmt.

!. Wie wirst Du abstimmen?
2. Was wirst Du dazu veröffentlichen?

Liebe Grüße Knut

Portrait von Mechthild Rawert
Antwort von
SPD

Lieber Knut,

die Debatte über die Grundgesetzänderungen und insbesondere über die Ausgestaltung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr haben auch mich in den letzten Monaten und Wochen sehr beschäftigt. Ich hatte mich für eine Infrastrukturgesellschaft Verkehr als Anstalt des öffentlichen Rechts und nicht in einer privaten Rechtsform eingesetzt. Deswegen habe ich in der 2. Lesung gegen diese Änderung des Grundgesetzes gestimmt. Doch unter Abwägung aller Gesichtspunkte kann ich sagen, dass im Ergebnis ein Gesetzespaket zustande kam, dem ich als Berliner SPD-Abgeordnete insgesamt zustimmen konnte. Denn die drohende Privatisierung der Autobahnen wurde von der SPD verhindert. Ich bin sehr stolz auf unsere SPD-Abgeordneten, dass sie den Regierungsentwurf aus der Feder von Finanzminister Schäuble (CDU) und Verkehrsminister Dobrindt (CSU) um 180 Grad drehen konnten. Ich danke insbesondere meiner Kollegin Bettina Hagedorn für ihre engagierte Verhandlungsführung!

CDU-Fraktionschef Volker Kauder und CSU-Verkehrsminister Dobrindt hatten ankündigt, dass CDU/CSU einer von der SPD geforderten Grundgesetzänderung zur Verhinderung von "Privatisierungen durch die Hintertür" NICHT zustimmen werden. Aber genau das hat die SPD jetzt gegen massiven Widerstand der Union durchgesetzt.
Im Deutschen Bundestag haben wir Abgeordnete am 1. Juni 2017 über ein komplexes Gesetzespaket abgestimmt, welches aus vier keineswegs miteinander in Verbindung stehenden Regelungsbereichen besteht. Das war durchaus ein Problem für mich und erforderte harte Abwägungsprozesse. Insgesamt gab es neun namentliche Abstimmungen. In der 3. Lesung habe ich dem Gesamtpaket zugestimmt, vor allem auch, weil damit wichtige Änderungen in Kraft treten, z.B. beim Unterhaltsvorschuss, von denen wir in Berlin stark profitieren werden. Tempelhof-Schöneberg und Berlin sind nicht nur mein politisches und privates Zuhause. Für das Wohlergehen der Tempelhof-Schöneberger*innen und Berliner*innen trage ich eine besondere Verantwortung. Das habe ich in meiner Persönlichen Erklärung auch betont, nachzulesen auf meiner Webseite: http://www.mechthild-rawert.de/sites/default/files/170601%20Pers%C3%B6nliche%20Erkl%C3%A4rung%20Mechthild%20Rawert.pdf

Der neue Bund-Länder-Finanzausgleich mit Zustimmung aller Ministerpräsident*innen
Das Gesetzespaket ist das Ergebnis und die Einigung langjähriger Verhandlungen zwischen allen Ministerpräsident*innen und dem Bund. Kernpunkt des Pakets ist die Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs ab dem Jahr 2020. Ab 2020 erhalten die Länder und Kommunen insgesamt 9,7 Milliarden Euro zusätzlich vom Bund zur Verfügung gestellt. An diese sind allerdings strukturelle Veränderungen geknüpft. Die finanziellen Mittel dienen unter anderem der Sanierung von Schulen aber auch der Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung. Der Bund-Länder-Finanzausgleich schafft für Berlin Rechts- und Planungssicherheit für den Zeitraum von 2020 bis 2030. Ohne diese Neuregelung würden Berlin ca. 495 Millionen Euro pro Jahr fehlen. Ohne diese zusätzlichen Mittel würde der Wegfall der Solidarpaktmittel, der Entflechtungsmittel und Konsolidierungshilfen zu schweren Risiken im Landeshaushalt führen und wichtige Investitionen verhindern. Für uns Berliner*innen bedeutet die Neuregelung im Klartext, dass wir die Finanzierung unseres 5-Milliarden-Schulsanierungsprogramms in den nächsten 10 Jahren sicherstellen können.

Lockerung des Kooperationsverbotes - Bundesleistungen für gleiche Bildungs- und Lebenschancen
Mit der von uns Sozialdemokrat*innen hart erkämpften Auflockerung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich werden Gelder für die Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung gestellt, um beispielsweise Schulgebäude zu sanieren und zu modernisieren. Dafür stehen in einem ersten Schritt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Schulpolitik ist in Deutschland Sache der Länder. Seit 2006 besteht das so genannte Kooperationsverbot im Bildungsbereich. Es besagt, dass Bund, Länder und Kommunen bei Bildungsfragen nicht zusammenarbeiten dürfen. Somit ist es dem Bund beispielsweise seitdem auch verwehrt, den Ländern Finanzmittel zur Unterstützung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch für die Schulsanierung. Das Kooperationsverbot wurde im Rahmen der Föderalismusreform II festgeschrieben, die für eine strengere Abgrenzung von Bundes- und Landeszuständigkeiten sorgte.
Viele in der SPD-Bundestagsfraktion standen dieser Regelung von Beginn an kritisch gegenüber. Obwohl ich damals schweren Herzens zugestimmt habe, setze ich mich seitdem dafür ein, dieses Kooperationsverbot wieder zurückzunehmen. In den Verhandlungen über ein Gesetzpaket zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ist uns ein entscheidender Schritt gelungen: "Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren".
Das Kooperationsverbot ist damit aufgebrochen. Das bedeutet, der Bund kann mit dem neuen Artikel 104 c im Grundgesetz künftig gezielt in die kommunale Bildungsinfrastruktur investieren. Jetzt kann der Bund mithelfen, die Klassenzimmer, Turnhallen und Fachunterrichtsräume in Deutschland zu modernisieren und dadurch seinen Beitrag für gleiche Bildungs- und Lebenschancen leisten. Auf Bitten der Länder gilt die Laufzeit für das Investitionsprogramm bis 2022. Die Auswahl der förderfähigen Kommunen durch die Länder soll im Einvernehmen mit dem Bund erfolgen, um die Mittel gezielt auf die finanzschwachen Städte und Gemeinden zu konzentrieren.

Unterhaltsvorschuss wird ausgeweitet - Verbesserung für Alleinerziehende
Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass der Unterhaltsvorschuss ab 1. Juli 2017 bis zum 18. Geburtstag gezahlt wird. Außerdem entfällt die bisherige Begrenzung der Bezugsdauer. Der Bund beteiligt sich stärker an den Kosten: Künftig übernimmt er 40 Prozent und die Länder 60 Prozent.
Allerziehende stehen unter besonderem Druck. Sie müssen häufig die Erziehung ihrer Kinder und alle alltäglichen Herausforderungen allein in die Hand nehmen. Oft ist bei ihnen auch das Geld knapp, weil Alleinerziehende häufig Teilzeitjobs haben. Gleichzeitig kommt es vor, dass der andere Elternteil den Kindesunterhalt nur unregelmäßig oder nicht in voller Höhe oder gar nicht zahlt. Deshalb stecken viele Alleinerziehende und ihre Kinder in der Armutsfalle.
Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung vom Juli 2016 ist jede fünfte Familie in Deutschland alleinerziehend - in Berlin sogar jede dritte. So leben mehr als zwei Millionen Kinder in Ein-Eltern-Familien - Tendenz steigend. Die Verantwortung für die Erziehung der Kinder übernehmen zu fast 90 Prozent Frauen. Gut die Hälfte aller Alleinerziehenden erhält keine Unterhaltszahlungen.
In solchen Fällen springt der Staat ein und zahlt Unterhaltsvorschuss. Bisher wird der staatliche Unterhaltsvorschuss maximal sechs Jahre lang und nur bis zum zwölften Geburtstag eines Kindes geleistet. Zahlt der Ex-Partner* danach weiterhin nicht, fehlt den Alleinerziehenden das Geld im Portemonnaie. Deshalb hat die SPD-Bundestagfraktion im September 2016 beschlossen, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten. Es ist für uns eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass Alleinerziehende und ihre Kinder nicht in die Armut geraten.
Dies ist eine immense Hilfe für viele alleinerziehende Eltern, die einem großen Armutsrisiko ausgesetzt sind. Von dieser Verbesserung werden bundesweit über 260.000 Kinder profitieren. Ich freue mich darüber, dass diese von uns Sozialdemokrat*innen erkämpften Investitionen direkt bei den Familien ankommen.
SPD-Fraktion schließt die Türen zur Privatisierung der Bundesautobahnen
Der sicherlich umstrittenste und schwierigste Teil des Gesetzespaketes ist die Infrastrukturgesellschaft Verkehr. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte hier die Tür für massive Privatisierungen geöffnet, die bei uns Sozialdemokrat*innen und vielen anderen Vereinen, Verbänden und Organisationen auf massiven Widerstand gestoßen sind. Als SPD-Bundestagsfraktion konnten wir bei den parlamentarischen Beratungen nun aber Regelungen durchsetzen, die die Privatisierung des Bundesautobahn- und Bundesfernstraßennetzes verhindern. Ich habe mich für eine Infrastrukturgesellschaft Verkehr als Anstalt des öffentlichen Rechts und nicht in einer privaten Rechtsform eingesetzt. Deswegen habe ich in der 2. Lesung gegen diese Änderung des Grundgesetzes gestimmt.

Doppelte Privatisierungsschranke
Im Laufe der Verhandlungen über die Verwaltung und Bau von Autobahnen und Bundesfernstraßen konnte die SPD-Fraktion eine doppelte Privatisierungsschranke im Grundgesetz verankern, die mögliche Privatisierungsrisiken unterbindet. Dadurch werden nicht nur die Bundesfernstraßen selbst im unveräußerlichen und 100prozentigen Eigentum des Bundes bleiben, sondern auch die Infrastrukturgesellschaft, die für deren Planung, Bau und Betrieb zuständig sein wird. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft oder deren Tochtergesellschaften wird ebenfalls ausgeschlossen. Außerdem wird auch die funktionale Privatisierung durch die Übertragung eigener Aufgaben der Gesellschaft auf Dritte, z.B. durch sogenannte Teilnetz-ÖPPs verhindert. Ein vollständiger Ausschluss von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) war gegen den Widerstand von CDU/CSU nicht durchsetzbar. Die erreichte Begrenzung auf Teilstücke ist aber ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem bestehenden Rechtsrahmen, denn die CSU-Bundesverkehrsminister Ramsauer und Dobrindt haben in den letzten Jahren bereits 11 ÖPP-Projekte (ohne Parlamentsbeteiligung!) durchgeführt. ÖPP werden nun im Grundgesetz zum ersten Mal überhaupt eingeschränkt!
Das wirtschaftliche Eigentum an den Bundesfernstraßen bleibt beim Bund, dieser ist Maut-Gläubiger der LKW-Maut und der PKW-Maut. Die neue bundeseigene Infrastrukturgesellschaft wird vollständig staatlich über den Bundeshaushalt finanziert und darf keine Kredite von Dritten aufnehmen.
Die demokratische Kontrolle ist auch gesichert: Mitglieder des Deutschen Bundestages werden im Aufsichtsrat der Infrastrukturgesellschaft vertreten sein und der Bundesrechnungshof kontrolliert die Gesellschaft. Mit diesen Änderungen können wir sicherstellen, dass die theoretisch möglichen Hintertüren für eine Privatisierung fest verschlossen sind.

Die Interessen der Beschäftigten sind gesichert
Als Sozialdemokratin liegt mir die Zukunft der ca. 11.000 Beschäftigten, die von den Straßenbauverwaltungen der Länder künftig zum Bund wechseln sollen, sehr am Herzen. Wir konnten die Kernforderungen der Gewerkschaften nach Überleitungstarifverträge durchsetzen und die Interessen der Beschäftigten unter Wahrung ihrer Besitzstände schützen. Wir haben viel erreicht: Das wurde uns von ver.di auf der SPD-Fraktionssitzung am 30. Mai auch bestätigt.

Kontrolle durch den Bundestag
Zu guter Letzt war uns SPD-Abgeordneten wichtig, dass die Reform nicht zu weniger demokratischer Kontrolle und Einflussnahme führt, sondern dass die Informations- und Steuerungsrechte des Bundestages gewahrt bleiben und ausgebaut werden. So bedürfen zum Beispiel der Gesellschaftervertrag und wesentliche Änderungen der vorherigen Zustimmung durch den Haushaltsausschuss und den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Abgeordnete des Bundestages werden im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten sein.
Auch der Bundesrechnungshof und andere Sachverständige, die den ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung zu Recht scharf kritisierten, haben uns ihre positive Bewertung durch die Änderungen des Gesetzentwurfes bestätigt.
Unter Abwägung aller Gesichtspunkte kann ich sagen, dass im Ergebnis ein Gesetzespaket zustande kam, dem ich als Berliner SPD-Abgeordnete zustimmen kann. Erreicht wird vor allem ein großer Erfolg für Berlin, von dem unsere Schulen, unsere Verwaltung und die Berliner Familien in hohem Maße profitieren werden.

Deine Mechthild