Ist die Gängelung und Bevormundung der Journalisten bei dem offiziellen Gedenken an die Flutopfer im Ahrtal ein Vorgeschmack auf die Beschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes?
Sehr geehrte Frau Heil,
wie in der Rhein-Zeitung Nr 163 vom 17. Juli 2026 zu lesen, wurden anlässlich des Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum 5. Jahrestag der Ahrflut akkreditierte Pressevertreter gekennzeichnet, abgeschirmt und an Gesprächen mit Besuchern gehindert. Erst recht waren eventuelle Fragen an Politiker nicht vorgesehen.
Soll sich die Beschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes über die Bürger (Ihre Wähler?), Vereine, Verbände und sonstige Organisationen hinaus auch auf die Pressevertreter ausdehnen?
Mit freundlichen Grüßen
B. P.
Sehr geehrte Frau P.,
haben Sie Dank für Ihre Frage zum Flutopfergedenken im Ahrtal. Ich war bei den Veranstaltungen als Gast eingeladen und an Organisation und Durchführung nicht beteiligt. Eingeladen dazu hat die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, die von der Landesregierung unterstützt wurde. Die Kennzeichnung von akkreditierten Pressevertretern ist ein weltweiter Standard und sehe ich nicht kritisch. Die anderen geschilderten Beobachtungen habe ich persönlich nicht gemacht und kann ich daher nicht kommentieren. Eine Einschränkung der Pressearbeit, so sie stattgefunden hat, wäre natürlich unzulässig. Das lässt sich aber nur mit den Verantwortlichen der Veranstaltung und den ggf. betroffenen Journalisten und Bürgern klären. Der von Ihnen herstellte vermeintliche Zusammenhang zu den aktuell in der Diskussion befindlichen Änderungsvorschlägen beim Informationsfreiheitsgesetz erschließt sich mir allerdings nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Heil MdB

