(...) Ob ein privatwirtschaftliches Unternehmen "kostenpflichtige Ermahnungen" aussprechen kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Vollzieht sich der Parkverstoß auf einem privaten Grundstück, scheidet ein Verwarnungsgeld aus. Ein solcher Fall ist ausschließlich nach Zivilrecht zu beurteilen und das Ordnungswidrigkeitenrecht findet hier keine Anwendung. (...)
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