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Mechthild Dyckmans
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Frage von Ludwig M. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Ludwig M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

heute lese ich in der Zeitung, dass im Gesundheitsausschuss ein Gesetzentwurf "Gewebegesetz" diskutiert werden soll. Der §8a dieses Gesetzes empört mich zutiefst. Wie kann in einem Gesetz und sei es ein Entwurf stehen, dass Dritte zu gunsten Dritter über die körperliche Unversehrtheit von Menschen bestimmen können? Wer kann sich so was ausdenken? Ich hatte gedacht, die Menschwürde gilt für alle. Wer nicht mehr oder noch nicht selbst über seine körperliche Unversehrtheit bestimmen kann, hat das Recht so zu bleiben wie er ist. Das schien mir eine Selbstverständlichkeit bis heute.
Mir fällt dazu nur ein, dass es in unserem Land schon einmal Zeiten gab, in denen Dritte zu gunsten Dritter über die körperliche Unversehrtheit von Menschen bestimmt haben. Die Forscher haben es genutzt.
Haben wir gelernt? Es scheint "nein".
Ich schäme mich, dass ein Bundestag so was überhaupt diskutiert. Man könnte auch sagen: Ich bin über diesen §8a empört. Zu meinen Studentenzeiten wurde vom Frankfurter gericht mal "Die Würdes des Menschen ist unantastbar" abmontiert. Man könnte meinen, es wäre nie wieder hingehängt worden.

MfG
Müller-Volck

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Müller-Volck,

vielen Dank für Ihre Frage zum Gesetzentwurf über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Bundestags-Drucksache 16/3146). Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 9. November 2006 in Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten und anschließend den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich in dieser ersten Beratung kritisch zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung geäußert. Zwar soll mit diesem Gesetzentwurf die EU-Geweberichtlinie umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf ist jedoch so gefasst, dass ihn in der derzeitigen Fassung sowohl der Bundesrat als auch fachlich kompetente Experten z.B. der Bundesärztekammer und der Deutschen Stiftung Organtransplantation zurückweisen. Mein für dieses Thema zuständiger Kollege hat sich bereits in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs aufgrund begründeter Bedenken für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs ausgesprochen.

Federführend bei Beratungen der Ausschüsse ist der Ausschuss für Gesundheit, dem ich jedoch nicht angehöre. Dieser Ausschuss hat am 7. März 2007 eine Sachverständigenanhörung zu dem Gesetz durchgeführt. Der Gesetzentwurf ist bei den Sachverständigen auf breite Kritik gestoßen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass erst nach der Auswertung der Ergebnisse der Anhörung konkrete Aussagen zu den einzelnen Regelungsinhalten des Gewebegesetzes getroffen werden können. Gerne können Sie sich bezüglich spezieller Fragestellungen zu dem Gesetzentwurf an meinen hierfür zuständigen Kollegen Herrn Michael Kauch, MdB, wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans, MdB
Justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion