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Matthias W. Birkwald
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Frage von Stefan M. •

Frage an Matthias W. Birkwald von Stefan M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Birkwald,

im Rahmen des Angehoerigen-Entlastungsgesetz sieht der Gesetzesentwurf eine sehr deutliche Benachteiligung von Selbstaendigen und Angestellten gegenüber Beamte, Richter oder auch Soldaten vor.

Bei einem Bruttogehalt von 100 T€ haben Beamte eine höheres Netto als Angestellte.

Während ein Bruttoeinkommen von 100.000 € bei einem alleinstehenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu einem Nettoeinkommen von ca. 4.500 Euro und unter Berücksichtigung der zulässigen sekundären Altersvorsorgeaufwendungen zu einer unterhaltsrechtlichen Belastungsfähigkeit von ca. 970 € monatlich führt, würde ein Beamter ein Nettoeinkommen von 4.900 € und unter Berücksichtigung der zulässigen Altersvorsorgeaufwendungen in Höhe von ca. 1.192 € unterhaltsrechtlich leistungsfähig sein.

Beamte werden also bis 4.900 € verschon, Angestellt "nur" bis 4.500 €

Ist diese Privilegierung von hochdotierten Beamten so gewollt?

Da bei Geschwister die Aufwendungen Quotal aufgeteilt wird, würde der Beamte sogar gar nichts bezahlen müssen und das angestellte Geschwisterkind den vollständigen Betrag.

Kann hier im Ausschuss Soziales vielleicht noch Einfluss genommen werden?

Mit freundlichsten Gruessen

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme zum Angehörigen-Entlastungsgesetz. Grundsätzlich begrüße ich das Anliegen des Referentenentwurfs, die Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu 100.000 Euro nicht nur bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auszuschließen, sondern bei allen Sozialleistungen des SGB XII und damit vor allem die Kinder von pflegebedürftigen Eltern zukünftig zu entlasten.

Diese Maßnahme kann aber nur ein erster Schritt sein. Um die drastisch steigenden Belastungen für viele Pflegebedürftige zu stoppen, sind vor allem die Eigenanteile für Menschen mit Pflegebedarf in Pflegeheimen sofort zu begrenzen. Schrittweise sind die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile für die Menschen mit Pflegebedarf zu senken und die Pflegeversicherung zu einer Pflegevollversicherung umzugestalten. Alle pflegerischen Leistungen müssen von der Pflegeversicherung übernommen werden!

Die von Ihnen geäußerte Kritik, dass durch die pauschale Regelung Beamtinnen und Beamte gegenüber sozialversicherungspflichtig Beschäftigten begünstigt werden, wurde bereits vom Deutschen Anwaltsverein in seiner Stellungnahme vom 8. Juli 2019 dem Ausschuss für Arbeit und Soziales übermittelt und liegt uns Ausschussdrucksache 19(11)386 vor.

Falls Sie Ideen für eine alternative Regelung hätten, wäre ich sehr daran interessiert.

Seien Sie aber sicher, dass diese Kritik von uns im Beratungsverfahren entsprechend vorgetragen wird!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias W. Birkwald MdB

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