Wie sinnvoll sind massive Honorar-Kürzungen und die Budgetierung der Finanzierung psychotherapeutischer Behandlung in einem Bereich, der nur 1,5% Anteil an den Gesamtausgaben der Krankenkassen hat?
Sehr geehrter Herr Miersch,
Die aktuelle Gesundheits-Reform führt dazu, dass die Honorare für Psychotherapeuten real um bis zu 4,5 % sinken, während die Betriebskosten steigen.
Nach der gestern im Rahmen der Gesundheitsreform beschlossenen Budgetierung für psychotherapeutische Leistungen stellt sich für mich nun folgende Frage:
Wie rechtfertigen Sie diese massiven finanziellen Einschnitte, die laut Fachverbänden unweigerlich zu einer weiteren Verschärfung der ohnehin kritischen Wartezeiten und zu Praxisschließungen führen werden – angesichts der Tatsache, dass der Anteil der Ausgaben für Psychotherapie an den Gesamtausgaben der Krankenkassen nur ca 1,5%(!) beträgt? Die bereits erfolgte Honorar-Kürzung erspart z.B. insg. nur 0,05% der Gesamtausgaben!
Wie erklären Sie, dass im Rahmen der Reform die Pharmaindustrie, auf die rund 17% der Ausgaben entfallen, nur marginal zur Verantwortung gezogen wird, um die Kosten im Gesundheitssystem zu senken?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht auf die ich nachfolgend gern eingehe.
Ihre Sorge um die wirtschaftliche Situation psychotherapeutischer Praxen und um mögliche Auswirkungen auf die Versorgung kann ich nachvollziehen. Mir ist wichtig, kurz einzuordnen, worum es bei der Reform tatsächlich geht.
Die Eingliederung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) folgt einer Empfehlung der GKV-Finanzkommission und war Teil eines größeren Konsolidierungspakets für die gesetzliche Krankenversicherung. Zugleich haben wir im parlamentarischen Verfahren mehrere Sicherungen verankert: Laufende Therapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, werden auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen fortgeführt, und die bislang für psychotherapeutische Leistungen bereitgestellten Mittel bleiben auch innerhalb der MGV dieser Leistungsgruppe vorbehalten.
Darüber hinaus haben wir uns mit dem Koalitionspartner in einem Entschließungsantrag bereits darauf verständigt, im Herbst nachzusteuern: Begonnene Behandlungen sollen unabhängig vom Jahr 2027 bis zu ihrem Abschluss weitergeführt werden können, und für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie schwer psychisch erkrankten Menschen sollen dauerhafte extrabudgetäre Ausnahmen gelten. Zusätzlich soll die Selbstverwaltung bis Ende des Jahres eine Regelung zur Dringlichkeit von Behandlungen in der psychotherapeutischen Sprechstunde erarbeiten, um den Erstzugang zu verbessern.
Zu der von Ihnen angesprochenen Ausgabenrelation: Eine Konsolidierung der GKV-Finanzen berührt naturgemäß alle Leistungsbereiche. Auch im von Ihnen genannten Pharmabereich ist es zu Anpassungen gekommen.
Sehr geehrter Herr M., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch

