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Matthias Miersch
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Frage von Hans M. •

Ist die angekündigte Löschung sensibler Staatsdaten bei einem demokratisch zustande gekommenen Regierungswechsel mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar?

Herr Miersch,

Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler äußerte im Zusammenhang mit einer möglichen AfD-Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt sinngemäß, man müsse verhindern, dass sensible Verfassungsschutzdaten in die Hände einer als rechtsextremistisch eingestuften Partei gelangen – notfalls auch durch deren Löschung („Da drücke ich lieber auf die Löschtaste“).

Quelle: welt.de/politik/deutschland/article6909c26f0580923d0998699f/

Kritiker sehen darin einen problematischen Umgang mit rechtsstaatlichen Grundsätzen. Sie argumentieren, dass staatliche Akten und Daten nicht aufgrund möglicher politischer Mehrheitsverhältnisse entzogen oder vernichtet werden dürften, sondern dass demokratische Wahlen und die daraus resultierenden Regierungsbildungen grundsätzlich zu respektieren seien.

Wie bewerten Sie diese Äußerung ihres Parteifreundes? Halten Sie dies für mit dem Rechtsstaat vereinbar?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr M.,

Vielen Dank für Ihre Nachricht, auf die ich nachfolgend gern eingehe.

Die Grundaussage der zitierten Äußerung teile ich. Eine wehrhafte Demokratie muss in der Lage sein sensible Staatsdaten, zum Beispiel mit Blick auf den Verfassungsschutz, im Falle einer Regierungsübernahme durch verfassungsfeindliche Kräfte zu schützen. 

Über konkrete Formulierungen lässt sich davon unbenommen durchaus streiten.

Sehr geehrter Herr M., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch

 

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