
Ja, Frau Ursula von der Leyen hätte diese Angabe in ihrer Interessensbekundung machen müssen. Mittlerweile musste sie das auch nachtragen.
Foto: © Carsten Heidmann
Ja, Frau Ursula von der Leyen hätte diese Angabe in ihrer Interessensbekundung machen müssen. Mittlerweile musste sie das auch nachtragen.
Vermutungen darüber, wer der Täter war, sind beim jetzigen Erkenntnisstand volkkommen verständlich, aber nicht hilfreich
Vermutungen darüber, wer der Täter war, sind beim jetzigen Erkenntnisstand volkkommen verständlich, aber nicht hilfreich
Vermutungen darüber, wer der Täter war, sind beim jetzigen Erkenntnisstand volkkommen verständlich, aber nicht hilfreich
Leider konnte ich an der entsprechenden Abstimmung nicht teilnehmen, da ich Terminüberschneidungen hatte
Ich bin gegen die Abschaffung des Weisungsrechts