Sehr geehrter Herr Plum, wie stehen Sie persönlich zur Einstellung der PV-Förderung für private haushalte?
Sehr geehrter Herr Plum, ich wohne in der Stadt Kempen und führe seit drei Jahren ehrenamtlich eine Bürgerberatung zum Thema Photovoltaik auf Hausdächern durch. Wir haben damit mehrere 100 Bürgerinnen und Bürger erreicht. Viele von ihnen haben sich eine PV-Anlage mit Speicher gekauft.
Aus der Presse habe ich entnommen, dass die Bundesregierung die Förderung des Überschuss-Stromes einstellen will. Das würde die Rentabilität, die heute vielleicht realistisch bei 2 - 3% liegt, enorm reduzieren. Da ich in vielen Gesprächen festgestellt habe, dass die CO2-Einsparung alleine nicht das ausschlagende Argument ist, sondern die Anlagen sich auch "rechnen" müssen, wäre die Einstellung der Förderung ein KO-Kriterium für den weiteren Ausbau der privaten und umweltfreundlichen Energieversorgung. Wie stehen Sie persönlich zu diesen Überlegungen der Bundesregierung?

Solarenergie leistet – wie alle erneuerbaren Energien – einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Fast 60 Prozent unseres Stroms stammen bereits heute aus erneuerbaren Energien – ein großer Erfolg. Bis 2030 sollen erneuerbare Energien mehr als 80 Prozent der Stromerzeugung decken – daran hält die Bundesregierung fest. Der Ausbau erneuerbarer Energien muss daher weiterhin voranschreiten.
Strom aus Solar- und Windenergieanlagen liefern heutzutage aber schon oft mehr Strom, als gebraucht wird – in wind- und sonnenarmen Zeiten dagegen zu wenig. Strom aus Wind und Sonne ist nicht zum Nulltarif verfügbar – die Systemkosten müssen mitgedacht werden, also die Kosten für Erzeugung von Strom und Netz, Speicher und Back-up-Kapazitäten.
Der wirtschaftliche Vorteil von (Dach-)Solaranlagen liegt zudem zunehmend nicht mehr in der Förderung, sondern im Eigenverbrauch. Der selbst erzeugte Strom ist deutlich günstiger als der Bezug vom Versorger. Bei (Dach-)Solaranlagen wird dadurch die Kombination mit Speichern immer wichtiger.
Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, einen Monitoringbericht zur Energiewende in Auftrag zu geben. Diesen Bericht hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, inzwischen vorgestellt. Sie zieht daraus den Schluss, dass Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit zu lange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Erneuerbare-Energien-Anlagen seien keine Nischen-Technologie, sondern die zentrale Energiequelle. Sie müssten daher auch die entsprechende Systemverantwortung übernehmen.
Katherina Reiche schlägt deshalb vor, erneuerbare Energien markt- und systemdienlich zu fördern, Förderregime zu überprüfen und Subventionen systematisch zu senken. Erneuerbare Energien sollen weiter gefördert, die fixe Einspeisevergütung für Neuanlagen aber abgeschafft werden. Stattdessen sollen differenzierte Finanzierungsmodelle eingeführt werden, die Planungssicherheit für den Ausbau von Erneuerbaren Energien ermöglichen sollen.
Die Förderung erneuerbarer Energien wurde bereits in der Vergangenheit regelmäßig überprüft und angepasst. Das ist Teil einer verantwortungsvollen Förderpolitik. Bestehende Anlagen genießen dabei – wie in der Vergangenheit – Bestandsschutz.
Die Vorschläge von Katherina Reiche werden jetzt geprüft und beraten. Die aktuelle Förderung von (Dach-)Solaranlagen ist bisher weder geändert noch eingestellt worden. Es liegt dafür auch derzeit kein Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vor. Sollte die Bundesregierung eine entsprechende Änderung vorschlagen, müsste zudem der Deutsche Bundestag darüber abschließend beraten und entscheiden.