Weshalb blockiert die CDU die dringend erforderlichen Ergänzungen im Wohnungseigentumsgesetz?
Weshalb haben sie in ihrer Einlassung vom 15.09.25 auf meine Frage vom 23.08.25 die Situation für Kläger für den Zeitraum vor dem 01.12.20 fehlerhaft dargestellt? Als Kläger entsprechende Anfechtungsverfahren hatte ich kein Problem damit, die richtigen Eigentümer als Beklagte zu nennen, zum einen durch Einsichtsrecht in das Grundbuch, zum anderen durch die Möglichkeit, die richtigen Eigentümer auch noch bis zur mündlichen Verhandlung benennen zu können.
Die SPD (so hatte sich z.B. der Abgeordnete Rinkert auf dieser Seite geäußert) wäre für mehr Gerechtigkeit, und dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben. Weshalb blockiert die CDU?
Die in der letzten Legislaturperiode (hinsichtlich Ergänzungen im WEG-Gesetz) blockierende FDP wurden von den Wählern aus dem Bundestag abgewählt…