Weshalb gibt es zwischen der Regierungsfraktionen keine Vereinbarung, die anteilige Kostenänderung bei Anfechtungsverfahren zu ändern, obwohl die SPD für eine solche Änderung wäre?
Das im Koalitionsvertrag keine Vereinbarung steht, bedeutet nicht, dass es durch die CDU keine Blockadehaltung gibt.
Weshalb haben sie in ihrer Antwort vom 25.11.15 behauptet, es hätte nach der alten Regelung ein hohes Kostenrisiko für den Kläger gegeben?
Ein hohes Kostenrisiko besteht für die Kläger von Anfechtungsverfahren nach den neuen Regelung, da die Kläger nun auch im Erfolgsfall Prozesskosten tragen müssen.
Es wäre jedenfalls ziemlich einfach, durch eine Gesetzesergänzung für eine gerechtere Verteilung der Prozesskosten bei Anfechtungsverfahren zu sorgen.
Das Urteil vom 19. Juli 2024 – V ZR 139/23, des Bundesgerichtshof, zeigt zusätzlich, dass eine Gesetzesergänzung des Wohnungseigentumsgesetz hinsichtlich der Prozesskosten sinnvoll ist.

