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Martin Kröber
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Frage von Saskia R. •

Wie verhindern Sie die Absenkung der Honorare für Psychotherapeuten, wenn der Änderungsantrag Nr. 15 im GKV-Stärkungsgesetz angenommen wird?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau R., ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und kann Ihre Besorgnis absolut verstehen. 

Wir haben einen Entschließungsantrag beschlossen, in dem sich die Koalitionsfraktionen verpflichten, entsprechende Regelungen, die hinsichtlich der Psychotherapie Verbesserungen in das Gesetz bringen können, in der ersten regulären Sitzungswoche nach der Sommerpause zu beschließen.

Dieser beinhaltet, dass begonnene Psychotherapien bis zum Abschluss der Behandlung ohne Behandlungsabbruch und ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden. Psychotherapien für Kinder- und Jugendliche sowie für schwer psychisch kranke Versicherte entsprechend der KSVPsych-Richtlinien werden weiter extrabudgetär bezahlt. Dringliche Fälle werden ebenfalls extrabudgetär bezahlt. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird beauftragt, bis spätestens zum 31. Dezember 2026 eine Regelung zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten und zu definieren. Zudem wird sichergestellt, dass es für den Teil der Vergütungen, der in die Gesamtvergütung überführt wird, nicht zu Verschiebungen des Honorars in andere Fachbereiche kommt.

 

Viele Grüße und Glück auf!

Martin Kröber

 

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