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Martin Dörmann
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Frage von Helmut H. •

Frage an Martin Dörmann von Helmut H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dörmann!

Ich habe 2 Fragen, eine persönliche und eine allgemeine.

1. Wann wird die SPD wieder sozial? Die Regierung Schröder hat mit den Hartz IV-Regeln ja eindeutig seine Klientel bevorzugt. Was mich daran am meisten gestört hat, war das die SPD diese Regeln auch noch vehement verteidigt hat. Für mich ist kein Bundespolitiker der SPD mehr glaubwürdig. In Köln habe ich Respekt vor Frau Elfie Scho-Antwerpes, die ich persönlich kenne und schätze.

2. Da Sie Rechtsanwalt sind, meine persönliche Frage. Mir wurde vor 10 Jahren der Führerschein entzogen w/einer Alkoholfahrt. Der Alk.-Gehalt war unter 1,6 Prom.Ich muß den Führerschein neu machen. Warum ist die Antragsgebühr mehr als doppelt so hoch wie für einen "normalen" Führerschein-Antrag? Muß ich zwingend eine MPU machen? Ich bin Frührentner und beziehe nur 641 € Rente. Wie soll ich das finanzieren?

Für Antworten auf meine Fragen bedanke ich mich schon jetzt im voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Helmut Hölzer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hölzer,

vielen Dank für Ihre beiden Fragen, auf die ich gerne wie folgt antworten möchte:

1.
Für die SPD hat nach wie vor das Thema soziale Gerechtigkeit eine herausragende Bedeutung. Dies gilt auch im Hinblick auf "Hartz IV". Kern der damaligen Reform war die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer Regelleistung. Hiermit wurde die Situation für rund 900.000 Sozialhilfeempfänger deutlich verbessert. Ich bin mir bewusst, dass es an den Regelungen auch große Kritik gibt. In einigen Punkten war diese Kritik berechtigt, so dass die SPD-Bundestagsfraktion hieraus Konsequenzen gezogen hat. Im Kern jedoch stehen wir auch weiterhin zu den Reformen, die von den meisten Experten im Grundsatz als richtig angesehen werden. Notwendige Anpassungen und Neuerungen sind in den ganz aktuellen Verhandlungen zum "Hartz IV"-Paket vorgenommen worden. Bundestag und Bundesrat haben den gefundenen Kompromiss am 25. Februar verabschiedet. Die SPD hat sich hier in entscheidenden Punkten gegen die zunächst ablehnende Haltung der Regierungskoalition durchgesetzt und soziale Verantwortung für die Menschen in Deutschland übernommen. Die Ausweitung des Mindestlohns auf 1,2 Millionen Beschäftigte in der Zeitarbeit, im Sicherheitsgewerbe und in der Weiterbildungsbranche sowie das Bildungspaket zugunsten bedürftiger Kinder, d.h. Einstellung von zusätzlichen Sozialarbeitern und kostenlose Mittagessen, sind hier hervorzuheben. Die geringfügige Erhöhung des Arbeitslosengeldes II ist aus unserer Sicht unzureichend, die Anpassung an die Lohn- und Preisentwicklung stellt hier aber eine zufriedenstellende Lösung dar.

2.
Sie tragen vor, dass Ihnen vor 10 Jahren die Fahrerlaubnis wegen einer Alkoholfahrt mit unter 1,6 Promille entzogen wurde. Nun möchten Sie die Fahrerlaubnis erneut erlangen. Sie wenden sich mit Fragen an mich, die die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), die Höhe der Antragsgebühr und die Finanzierung des Antrags betreffen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen in meiner Funktion als Bundestagsabgeordneter keine rechtsverbindlichen Ratschläge erteilen kann. Ganz generell lässt sich feststellen, dass sich nach einer alkoholbedingten Entziehung der Fahrerlaubnis die Neuerteilung nach den Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnisverordnung (§§ 3 VI, 6 I Nr. 1 StVG i.V.m. § 70 FeV) richtet. Die erfolgreiche Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung ist zwingende Voraussetzung für die Einleitung des vorgenannten Verfahrens. Das Ziel der MPU und des angeschlossenen Verfahrens ist eine zukünftige Verkehrsteilnahme mit einem deutlich reduzierten Verkehrsrisiko. Vor dem Hintergrund der Risiken im Straßenverkehr, die durch Alkohol- oder sonstigen Drogenkonsum noch erheblich gesteigert werden, ist es erforderlich, gerade von solchen Verkehrsteilnehmern, die bereits durch Alkohol- oder Drogenkonsum verkehrsauffällig geworden sind, eingehende Eignungstests und Schulungsnachweise vor einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu verlangen. Es ist auch angemessen, die anfallenden Kosten den Antragstellern aufzuerlegen. Dass dies in Einzelfällen - wie in Ihrem Fall - eine außergewöhnliche finanzielle Belastung bedeuten kann, ist bedauerlich, kann jedoch nicht zu einer anderen Bewertung führen. Denn die Voraussetzungen der Neuerteilung knüpfen richtigerweise nicht an die soziale Situation des Antragstellers an sondern an die höher zu bewertenden Sicherheitsinteressen der übrigen Verkehrsteilnehmer. Über die konkrete Höhe der Gebühren und deren Berechnung bei einem Antrag auf Neuerteilung kann ich Ihnen leider keine Auskünfte geben, da diese von den örtlichen Behörden festgelegt werden und von hier aus nicht überprüfbar sind.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Auskünfte weitergeholfen haben.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB