Markus Rinderspacher
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SPD
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Frage von Eva S. •

1. Wie tendiert die Bundesregierung der Ständigen Vertret. Dtl. bei der EU in Brüssel – Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung? 2.Wird diese Position dazu zeitnah veröffentlicht/wenn nein, warum nicht?

Zur geplanten CSA-Verordnung („Chatkontrolle“):

Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Regelung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?

Würden solche Eingriffe gleichermaßen für die Kommunikation von Regierungsmitgliedern, Abgeordneten und anderen Amtsträgern gelten? Falls nicht, wie wird dies begründet?

Ich sehe die geplante Chatkontrolle mit großer Sorge. Vertrauliche Kommunikation ist ein Grundpfeiler einer freien Gesellschaft. Bürger sollten nicht unter Generalverdacht gestellt und ihre privaten Nachrichten anlasslos durchsucht werden. Sicherheit muss gezielt gegen konkrete Straftaten wirken, nicht durch flächendeckende Überwachung Unbeteiligter.

Da eine Enthaltung im Rat bei Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit faktisch wie eine Gegenstimme wirkt, kommt der deutschen Position in dieser Frage besondere Bedeutung zu.

Über Ihre Rückmeldung freue ich mich sehr!

Freundliche Grüße

Eva S.

München/Bogenhausen

Markus Rinderspacher
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre berechtigten Fragen zur geplanten EU-Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSA-Verordnung).

Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und der Verbreitung entsprechender Darstellungen ist für mich ein zentrales Anliegen. Digitale Kommunikation wird von Tätern zunehmend genutzt, um Kinder anzusprechen, Missbrauchsdarstellungen zu verbreiten oder neue Straftaten vorzubereiten. Deshalb halte ich eine europäische Regelung grundsätzlich für notwendig. Nationale Alleingänge stoßen angesichts grenzüberschreitender digitaler Dienste schnell an ihre Grenzen.

Gleichzeitig ist klar: Eine wirksame Bekämpfung schwerster Straftaten darf nicht zulasten der Grundrechte erfolgen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass eine europäische Regelung rechtsstaatlichen Anforderungen genügt, verhältnismäßig ausgestaltet ist und die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts beachtet. Es braucht hohe Hürden für Eingriffe, eine wirksame richterliche Kontrolle sowie klare und wirksame Datenschutzgarantien.

Zu Ihren konkreten Fragen:

Die Bundesregierung legt ihre Verhandlungspositionen im Rat der Europäischen Union im Regelfall erst nach Abschluss der internen Abstimmung fest. Mir liegen derzeit keine Informationen vor, dass bereits eine endgültige deutsche Position für die anstehenden Beratungen beschlossen wurde.

Verhandlungspositionen werden im Rat nicht immer vorab veröffentlicht. Das dient dem Schutz laufender Verhandlungen und ermöglicht den Mitgliedstaaten, Kompromisse auszuloten. Nach Abschluss der Beratungen werden die Ergebnisse und das Abstimmungsverhalten jedoch regelmäßig transparent nachvollziehbar.

Zu Ihrer Frage nach der Geltung der Regelungen für Regierungsmitglieder und Abgeordnete: Grundsätzlich gilt europäisches Recht für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Besondere Ausnahmen für Amtsträger sind nach meinem Kenntnisstand im Verordnungsvorschlag nicht vorgesehen. Unabhängig davon genießen bestimmte Berufsgeheimnisse – etwa von Rechtsanwälten oder in besonderen Konstellationen journalistischer Kommunikation – einen besonderen rechtlichen Schutz, der bei der Ausgestaltung der Verordnung berücksichtigt werden muss.

Ich teile Ihr Anliegen, dass Freiheit und Sicherheit nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Der Schutz der Privatsphäre und der Schutz von Kindern sind gleichermaßen hohe Rechtsgüter. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, hierfür eine ausgewogene und rechtsstaatlich tragfähige Lösung zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Rinderspacher, MdL


 

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