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Markus Koob
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Frage von Ricardo F. •

Wieso werden queere Menschen, Experten und Organisationen bei der Entscheidung über die Konsequenzen des CSD Anschlags nicht stärker gehört? (Erweiterung Artikel 3 GG)

Nach dem Anschlag auf den CSD Berlin startete eine Petition zur Erweiterung des Artikel 3 GG, welche von

- LSVD+

- CSD Deutschland e. V.

- CSD Frankfurt e. V.

- Dyke* March Berlin

- Queermany

- Regenbogenforum e. V. – Christliche LSBTIQ-Gruppen in Deutschland

- Dachverband Lesben und Alter e. V.

- Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e. V.

- PROUT AT WORK-Foundation

- Katholisches LSBT+ Komitee

- LesbenRing e.V.

- Mission TRANS* e.V.

- Aktionsbündnis gegen Homophobie

mitunterzeichnet wurden.

Es scheint für die queeren Menschen und Sprachrohre klar zu sein, dass die Erweiterung des GG mit die oberste Priorität hat.

Wieso stellt sich die Union (Berichten zufolge) quer und möchte anders vorgehen?

Wieso scheinen die tatsächlich Betroffenen nicht gehört zu werden?

Wieso wird diese von den Nazis verfolgte und getötete Gruppe als Einzige nicht explizit genannt?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Engagement für den Schutz queerer Menschen. Ich kann gut nachvollziehen, dass der schreckliche Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day große Betroffenheit und die Forderung nach einem noch stärkeren Schutz vor Diskriminierung und Gewalt ausgelöst hat.

Zunächst möchte ich betonen, dass der Schutz aller Menschen vor Gewalt, Ausgrenzung und Diskriminierung für mich selbstverständlich ist. Das gilt unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. Die Verfolgung homosexueller Menschen während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ist ein besonders dunkles Kapitel unserer Geschichte und verpflichtet uns, auch heute entschieden gegen jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einzutreten.

Die Forderungen der von Ihnen genannten Organisationen verdienen deshalb Gehör und eine ernsthafte politische Auseinandersetzung. Dass diese Organisationen eine ausdrückliche Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes befürworten, ist ein legitimes und nachvollziehbares Anliegen. Daraus folgt allerdings nicht zwangsläufig, dass eine Verfassungsänderung auch das wirksamste Mittel zur Verbesserung des Schutzes Betroffener ist.

Ich teile hier die Auffassung meiner Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass eine Ergänzung des Artikels 3 nicht erforderlich ist. Bereits heute gewährleistet Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Hinzu kommen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie europäische und völkerrechtliche Schutzbestimmungen.

Dass die sexuelle Identität nicht ausdrücklich in Artikel 3 Absatz 3 genannt wird, bedeutet daher keineswegs, dass homosexuelle oder andere queere Menschen weniger Grundrechtsschutz genießen. Die heutige Rechtsprechung hat den Gleichheitsschutz erheblich weiterentwickelt und entsprechende Benachteiligungen klaren verfassungsrechtlichen Grenzen unterworfen.

Auch eine ausdrückliche Erwähnung im Grundgesetz hätte den Anschlag auf den Berliner CSD nicht verhindert. Entscheidend ist vielmehr, dass bestehende Schutzvorschriften konsequent angewendet, extremistische Gefährder frühzeitig erkannt und Sicherheitsbehörden in die Lage versetzt werden, gegen entsprechende Bedrohungen wirksam vorzugehen. Dazu gehört auch eine konsequente Strafverfolgung queerfeindlicher Gewalttaten.

Ihre Frage nach der Beteiligung der Betroffenen halte ich dabei für wichtig. Ihre Erfahrungen müssen bei der Entwicklung konkreter Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Unterschiedliche Auffassungen über eine Grundgesetzänderung bedeuten jedoch nicht, dass die Anliegen der Betroffenen grundsätzlich zurückgewiesen werden.

Für mich ist entscheidend, dass der Schutz queerer Menschen nicht nur auf dem Papier besteht, sondern auch im Alltag wirksam gewährleistet wird. Dafür setze ich mich ein.

Mit freundlichen Grüßen

 

Markus Koob

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