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Namentlich abgestimmt wurde im Parlament über eine Petition zur Schließung der Notfallpraxis Wolfach. Die Petentin wandte sich gegen die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württembergs (KVBW), die Bereitschaftspraxis in Wolfach im Rahmen einer landesweiten Neustrukturierung zu schließen. Zudem kritisierte sie, dass die KVBW mit der Schließung möglichen bundesgesetzlichen Reformen der Notfallversorgung vorgreife, und befürchtete negative Auswirkungen auf das Krankenhaus Wolfach. Die KVBW verwies darauf, dass die Praxis am 30. Oktober 2025 geschlossen wurde und die Versorgung künftig über die Bereitschaftspraxis in Lahr sowie durch zusätzliche Kapazitäten in umliegenden Standorten sichergestellt werde.
Der Petitionsausschuss kam zu dem Ergebnis, dass die Entscheidungen der KVBW rechtlich nicht zu beanstanden seien und keine Ermessensfehler vorlägen. Entsprechend beschloss der Landtag, der Petition nicht abzuhelfen und nahm die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses mit 87 Ja-Stimmen zu 30 Nein-Stimmen bei 17 Enthaltungen an.