Wie stehen Sie zur Chatkontrolle?
Sehr geehrte Frau Geugjes,
mit Sorge erwarte ich die Abstimmung zu Deutschlands Haltung zur Chatkontrolle, wie sie im EU-Parlament eingeführt werden soll. Denn in Deutschland verbietet das Telekommunikationsgeheimnis (früher auch Fernmelde- & Briefgeheimnis) das unbefugte Unterdrücken, Verwerten oder Entstellen von Fernmelde-, Fernschreib-, Fernsprech-, Funk- und Telegrafie-Botschaften. Zusätzlich bietet das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ Sicherheit für die private Kommunikation. In der EU-Grundrechte-Charta ist dies in Artikel 7 festgeschrieben „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation“. Mit dem neuen Gesetzesentwurf würden diese Grundrechte empfindlich eingeschränkt, wenn nicht ad absurdum geführt. Ich hoffe, Sie verstehen, dass die Chatkontrolle eine massive Einschränkung unserer Freiheitsrechte mit sich brächte - ohne größeren Nutzen.