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Antwort von Marie Kollenrott
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 07.05.2024

Gemäß §19 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes müssen alle Gemeinden bis zum 31.12.2026 die Potenziale zur Entsiegelung ihres Gebiets identifizieren und in einem speziell dafür bereitgestellten Entsiegelungskataster des Landes erfassen.

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