Antwort 03.05.2024 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Artikel 51 der UN-Charta erlaubt die individuelle und kollektive Selbstverteidigung nur im Falle eines bewaffneten Angriffs.

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann MdB
Artikel 51 der UN-Charta erlaubt die individuelle und kollektive Selbstverteidigung nur im Falle eines bewaffneten Angriffs.
Wir brauchen eine Anschlusslösung für die ukrainischen Geflüchteten und daran wird gerade gearbeitet.
weil der Bundeskanzler die Richtlinienkompetenz hat.
ja.
nein.
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