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Mareike Lotte Wulf
CDU
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Frage von Jonas D. •

Welche konkreten parlamentarischen Initiativen haben Sie persönlich gestartet, um eine BVerfG-Prüfung rechtsextremer Verdachtsfälle einzuleiten? Wenn keine: Woran scheitert Ihr Engagement bisher?

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Antwort von CDU

Die Entwicklungen innerhalb der AfD und die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden müssen ernst genommen werden.

Ein Parteiverbotsverfahren ist ein im Grundgesetz vorgesehenes Instrument der wehrhaften Demokratie. Antragsberechtigt sind ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung, jedoch nicht einzelne Abgeordnete.

Gleichzeitig sind die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot bewusst sehr hoch. Ein solcher Schritt sollte daher auf einer belastbaren Tatsachen- und Beweisgrundlage beruhen und hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht könnte die AfD politisch stärken. Entscheidend bleibt daher eine sorgfältige rechtliche Prüfung.

Unabhängig davon müssen wir extremistischen Positionen entschieden entgegentreten und uns mit der AfD politisch und inhaltlich auseinandersetzen.

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