Wer sein Arbeitsleben unfreiwillig durch Unfall oder Krankheit beenden muss, wird bei der Rente lebenslang mit 10,8% Kürzung bestraft. Soll das so bleiben?
Sehr geehrte Frau Wulf,
Die Erwerbsminderungsrente wird gekürzt, wenn sie vor erreichen der Altersgrenze in Anspruch genommen wird. Das Durchschnittsalter bei Beginn einer Erwerbsminderungsrente liegt aktuell bei rund 54 Jahren.
Wie der Abschlag von 10,8 % entsteht:
0,3 % Abzug pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme vor der gesetzlichen Altersgrenze, maximal 10,8%
Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen – auch beim späteren Übergang in die reguläre Altersrente

Antwort ausstehend von Mareike Lotte Wulf CDU
