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Frage von Jens B. •

Frage an Marco Weber von Jens B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Weber,

Warum ist ein Kirchenaustritt auf dem Standesamt kostenpflichtig, ein Eintritt aber nicht?
(Quelle:https://www.neustadt.eu/index.php?object=tx%7c2636.2&ModID=10&FID=2579.603.1)
Sehen Sie einen Handlungsbedarf diese Kosten anzugleichen oder abzuschaffen?

Mit freundlichen Grüßen

J. B.

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Antwort von FDP

Sehr geehrter Herr B.,

die Kosten für den Kirchenaustritt liegen in der Hoheit der Bundesländer - in RLP sind das aktuell 30,- €, die beim Standesamt zu entrichten sind. In Bremen beispielsweise ist der Kirchenaustritt bei der Evangelischen oder Katholischen Kirche direkt kostenlos - das Standesamt erhebt dort eine Gebühr von 5,50 €. Grundsätzlich kann ich Ihre Haltung nur unterstützen und werde prüfen lassen, welche Möglichkeiten für uns in RLP bestehen, die Gebühren für den Kirchenaustritt anzupassen oder bestenfalls ganz zu streichen. Vielen Dank für Ihre Anregung.

Freundliche Grüße,
Marco Weber

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