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Antwort 12.11.2024 von Marco Mohrmann CDU

Das von Ihnen angesprochene Medikament fällt unter den sogenannte Lifestyle-Paragraph (§34 im SGB 5): Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen nicht als GKV-Leistung verordnet werden.

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Antwort 16.07.2024 von Marco Mohrmann CDU

Sehr geehrte Frau W.,

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Antwort 22.09.2022 von Marco Mohrmann CDU

Solche Klischees halten der Einzelfallbetrachtung nicht stand. Reden ist aber Teil der Arbeit in der Politik und ein elementares Element unserer Demokratie.

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Antwort 22.09.2022 von Marco Mohrmann CDU

Landwirtschaft und Tierhaltung ist das Rückgrat unserer ländlichen Räume. Dazu kommen die vor- und nachgelagerten Bereiche. Das wollen wir erhalten.