
Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen.
Dr. Marco Buschmann MdB / Fotografin: Julia Deptala
Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen.
Klar ist: Wir brauchen ein Familienrecht auf der Höhe unserer Zeit.
Bei § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) handelt es sich um das gegenüber § 183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses) speziellere Delikt.
Bezüglich der Absenkung der Kappungsgrenze auf 11 % in drei Jahren: Das Ziel, die Lage an den Wohnungsmärkten zu entspannen, teilen wir ausdrücklich.
Wir arbeiten derzeit intensiv an einer Reform des Unterhaltsrechts. Ich werde zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Das deutsche Familienrecht trägt an zahlreichen Stellen der Realität des Familienlebens nicht mehr Rechnung.