Die partielle Unverbindlichkeit ergibt sich insbesondere daraus, dass die Bundesrepublik eine Koalitionsdemokratie ist. Trotz bestehender Schnittmengen sind die potenziellen Koalitionspartner auf Kompromisse angewiesen, die in der Regel von den jeweiligen Wahlprogrammen abweichen.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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