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FDP
• 11.04.2023

Das Selbstbestimmungsgesetz hingegen regelt die Änderung des Geschlechtseintrags und ermöglicht in diesem Rahmen auch Namensänderungen für die Betroffenen.

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FDP
• 11.04.2023

2021 wurde die Vorschrift erneut geändert und der Strafrahmen deutlich heraufgesetzt. Seitdem beträgt die Mindeststrafe ein Jahr.

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FDP
• 11.04.2023

Ein besonderer Regelungsbedarf für das von Ihnen beschriebene "Vitrifizieren" ist hierbei bislang nicht erkennbar geworden.

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FDP
• 11.04.2023

Der von Ihnen angesprochene ermäßigte Beitragssatz von aktuell 14.0% gilt nur für solche Personen, die im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.

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FDP
• 11.04.2023

Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung für einen demokratischen Willensbildungsprozess, in dem sich unterschiedliche Akteure und Interessensgruppen mit ihren vielfältigen und naturgemäß oft auch gegensätzlichen Positionen zu Wort melden können.

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FDP
• 11.04.2023

Auch Scheidungskindern machen wir es einfacher, ihren Nachnamen zu ändern.

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