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Marcel Emmerich
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Frage von Lukas H. •

Warum dürfen VNB/gMSB und deren Softwaredienstleister geltende Gesetze wie 42b EnWG (GGV) einfach sanktions- und straflos ignorieren?

Sehr geehrter Herr Emmerich,

Seit Mai 2024 wurde im EnWG mit § 42b Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ermöglicht. Diese stellt, beispielsweise in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), praktisch die einzige finanziell rentable Möglichkeit dar, eine PV Anlage zu betreiben (Solardachpflicht), da andere Ansätze wie Mieterstrom teure Hardware erfordern oder regulatorisch komplex sind. In Städten sind ca. 2/3 der Wohnungen in MFH.

Nach §20 Abs. 1 EnWG und nach Auffassung des BMWE, BNetzA sowie der Cleeringstelle EEG|KWKG sind VNB und gMSB, wie lokale Stadtwerke, seit mehr als 2 Jahren verpflichtet dieses Modell anzubieten.

Leider ist es als Bürger / Eigentümer praktisch unmöglich (3/851 VNB) den Anspruch einzufordern.

Die VNB/gWSB verstecken sich oft hinter Verzögerung von Energy-Softwarelieferanten (eine bekannte Firma sitzt in ihrem Wahlkreis), die seit 2 Jahren nicht liefern (https://www.energate-messenger.de/news/261399/).

Was unternehmen Sie gegen diese Verzögerungen?

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