Wofür existiert das externe Weisungsrecht für Staatsanwaltschaften, außer um die Gewaltenteilung unterminieren zu können
Sehr geehrter Herr Henrichmann, Ich frag mich was Politiker im Bundestag davon abhält, zu VERSUCHEN, das Weisungsrecht für Staatsanwälte ABZUSCHAFFEN. Das schadet NICHT: Die Existenz des Weisungsrechts schadet aber der freien Gewaltenteilung. Es wird ermöglicht, dass bei Personen die gegen Gesetze verstoßen, durch Weisung vom INNENMINISTER, Ermittlungen einzustellen sind, oder? Können Sie Gründe gegen eine Abschaffung benennen? Können Sie erschließen, was nicht mehr von Staatsanwaltschaften zu Gericht angetragen und verfolgt werden wird? Mit freundlichen Grüßen, Siegfried K.

