Sehr geehrter Herr MdB Henrichmann, warum wird jede(r) "kleine" Beamte/-in von BND, MAD und Verfassungsschutz nach Ü3 (SÜG) allumfassend sicherheitsüberprüft - und PKGr-Mitglieder - wie Sie - nicht ?
Ergänzungen :
Sollten PKGr Mitglieder nicht mindestens die gleichen "Sicherheitsstandards" nach SÜG/Ü3 nachvollziehbar erfüllen resp. gewährleisten, wie "kleine" Beamtinnen & Beamte der 3-Nachrichtendienste, die sicherheitserhebliche Erkenntnisse - über die jeweiligen Geheimschutzbeauftragten und/oder auf direktem Wege - IHREM PKGr im Bundestag zuarbeiten ?
Halten Sie diese gesetzliche Regelung noch für angemessen ? :
"Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) werden nicht nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) überprüft. Sie sind gesetzlich explizit von diesem Verfahren ausgenommen."
..."angemessen", auch vor diesem realen Hintergrund - im konspirativen Umfeld eines Staates mit besonderem Sicherheitsrisiko (Aserbaidschan) ? :
"Petersburger Dialog"
https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/deutschland-russland-treffen-baku-100.html
Wussten Sie, dass enttarnte MAD-Bedienstete in Russland bei einer Einreise verhaftet werden ?
MfG
Michael P.
