Hat das PKGr zur Auskunftsverweigerung in BT-Drs. 21/5804 eigene Auskünfte verlangt und gegebenenfalls ein Verfahren nach § 14 PKGrG geprüft?
Sehr geehrter Herr Henrichmann,
Sie versichern, die parlamentarische Kontrolle funktioniere. Offen bleibt, wie die Auskunftsverweigerung konkret überprüft wird.
In BT-Drs. 21/5804, Frage 2, verweigert die Bundesregierung Angaben zu einem möglichen Austausch mit FBI, CIA und Mossad im Epstein-Komplex, auch unter Geheimschutz.
Nach §§ 4–6 PKGrG kann das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) Informationen verlangen. Eine Verweigerung gegenüber dem PKGr ist zu begründen. § 14 PKGrG ermöglicht bei Streitigkeiten mit der Bundesregierung ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auf Antrag von mindestens zwei Dritteln der PKGr-Mitglieder.
Hat das PKGr dazu ein eigenes Auskunftsverlangen gestellt? Falls ja, wurde eine Verweigerung begründet und ein Verfahren nach § 14 geprüft? Falls nein, warum nicht?
Ich erbitte keine geheimen Inhalte, sondern Auskunft über die Kontrollschritte, soweit öffentlich möglich.
Mit freundlichen Grüßen

