Warum blockiert die Bundesregierung den Antrag der Grünen zur Untersuchung der Epstein Akten?
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei den „Epstein-Akten“ um Ermittlungsunterlagen aus den Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit dem Fall des US-Unternehmers Jeffrey Epstein handelt. Diese Unterlagen unterliegen dem amerikanischen Strafverfahrensrecht. Die Zuständigkeit für Ermittlungen, Anklagen oder die Offenlegung entsprechender Dokumente liegt daher ausschließlich bei den US-Behörden.
Sollten sich konkrete Anhaltspunkte für strafbares Verhalten mit Deutschlandbezug ergeben, sind die zuständigen Strafverfolgungsbehörden gefordert, diesen Hinweisen nachzugehen, und nicht die Bundesregierung, die keine Ermittlungsbehörde ist. Mit Blick auf die politische Komponente gehe ich davon aus, dass die Bundesregierung die Entwicklungen aber aufmerksam verfolgen wird.
Freundliche Grüße
Manuel Hagel MdL

