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Maja Lasić
SPD
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Frage von Florian S. •

Sehr geehrte Frau Dr. Lasic, wie stehen Sie zum Thema Vergesellschaftung der großen Wohnungen-AGs und Gesellschaften? Und zum Mietendeckel?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und für Ihr Interesse an meiner Position zum Thema Vergesellschaftung.

Ich bin überzeugt, dass neben den anderen Instrumenten des Mieterschutzes auch das Thema Vergesellschaftung, nicht zuletzt aufgrund des erfolgreichen Volksentscheids 2021, bei den bevorstehenden Koaltionsverhandlungen eine Rolle spielen muss.

Unsere Aufgabe als Parlamentarier besteht darin das politische Anliegen, das beim Volksentscheid geäußert wurde in ein verfassungsgemäßes und haushälterisch stemmbares Vorhaben zu übersetzen. Deshalb erlaube ich mir einige ergänzende Anmerkungen: 

  • Dass Art. 15 GG eine Vergesellschaftung grundsätzlich ermöglicht, bedeutet nicht, dass jedes konkrete Vergesellschaftungsgesetz automatisch verfassungsgemäß wäre. Es müsste unter anderem den Kreis der betroffenen Unternehmen rechtssicher bestimmen, verhältnismäßig sein, eine angemessene Entschädigungsregelung enthalten und mit dem Berliner Verfassungsrecht sowie dem europäischen Recht vereinbar sein. Da es bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu Artikel 15 GG in Bezug auf die Vergesellschaftung von Wohnungseigentum gibt, besteht eine reale rechtliche Unsicherheit, der wir mit der Schaffung eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes entgegentreten sind und im nächsten Schritt  it einem konkreten Umsetzungsgesetz folgen wollen. Die pauschalität des Gesetzesentwurfs, das beim Volksentscheid zur Abstimmung stand sehen wir kritisch und bevorzugen ein Gesetz, das eine klare Abfolge von Schritten vorsieht auf dem Weg zur Vergesellschaftung.Zudem steht jeder Vergesellschaftung in der aktuellen Situation die Problematik der Haushaltslage entgegen: Die Vergesellschaftung des vom Volksentscheid geforderten Wohnungsbestandes würde das Land Berlin je nach Schätzung zwischen 10 und 30 Milliarden Euro kosten. Dazu kämen noch die Kosten für Sanierung der Wohnungen sowie die Kosten für Verwaltungs- und Gerichtsprozesse. Bei einem Gesamthaushaltsvolumen von etwas über 40 Mrd. und gerade in angespannten Haushaltszeiten, in denen im kommenden Doppelhaushalt mindestens 4 Milliarden Euro eingespart werden müssen, erscheint mir diese Investition als unverhältnismäßig. Ein anders formuliertes Umsetzungsgesetz, das die Vergesellschaftung ermöglicht aber nicht in der Pauschalität, in er der Entwurf der Initiative es vorsieht, wäre aus unserer Sicht zielführender.

Ich hoffe, Sie können den Ausführungen entnehmen, dass wir einer seriösen Verhandlung zum Thema Vergesellschaftung offen gegenüberstehen. Diese muss aber rechtlich sauber und finanziell stemmbar sein und damit anders gestaltet als der Gesetzesentwurf der Initiative DW Enteignen.

Unabhängig von der Auseinandersetzung über Vergesellschaftung haben wir aber bereits Instrumente geschaffen, die Mieterinnen und Mieter unmittelbar unterstützen und die Durchsetzung des geltenden Mietrechts verbessern:

Die Berliner Mietpreisprüfstelle bietet seit 2025 eine kostenlose Überprüfung von Miethöhen und Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen an. Mit dem qualifizierten Berliner Mietspiegel 2026 steht für rund 1,6 Millionen mietspiegelrelevante Wohnungen eine aktualisierte und rechtssichere Vergleichsgrundlage zur Verfügung.

Mit dem Schneller-Bauen-Gesetz wurden zahlreiche Planungs- und Genehmigungsverfahren neu geordnet und verbindliche Bearbeitungsfristen eingeführt. Entscheidend wird sein, dass diese Beschleunigung tatsächlich zu mehr bezahlbarem Wohnraum führt und nicht lediglich zu mehr hochpreisigem Neubau.

Mit dem im Juli 2026 beschlossenen Wohnraumsicherungsgesetz wurde außerdem die Grundlage für ein digitales Wohnungs- und Mietenkataster geschaffen. Dort sollen die wesentlichen Angaben zu den Berliner Mietwohnungen erfasst werden. Auffällige Miethöhen, Leerstand und mögliche Verstöße gegen das Mietrecht können dadurch systematischer erkannt und von den zuständigen Behörden verfolgt werden.

Diese Maßnahmen sind keine bloßen Feigenblätter. Sie verbessern Beratung, Transparenz und Rechtsdurchsetzung. Sie reichen angesichts der angespannten Lage aber für sich genommen nicht aus. Vergesellschaftung ersetzt den Neubau bezahlbarer Wohnungen nicht – und Neubau ersetzt keinen wirksamen Mieterschutz.

 

Darüber hinaus fordern wir als SPD Berlin umfassende Maßnahmen im Bereich Wohnen und Mieten:

Die von uns geschaffene Mietpreisprüfstelle soll zu einer schlagkräftigen Berliner Mietenaufsicht mit eigenen Ermittlungs- und Sanktionsmöglichkeiten ausgebaut werden. Dazu gehören bezirkliche Beratungsstellen, eine engere Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, eine digitale Mietpreisprüfung und ein konsequenteres Vorgehen gegen Mietwucher. Für entsprechende Verfahren wollen wir spezialisierte staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Zuständigkeiten.

Bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen wollen wir Mieterhöhungen begrenzen, die Bezahlbarkeitsgarantie verbessern und dafür sorgen, dass die Bruttokaltmiete grundsätzlich nicht mehr als 27 Prozent des Haushaltseinkommens beansprucht. Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen sollen transparenter werden, die Ombudsstelle soll zu einer echten Schlichtungsstelle ausgebaut werden.

Zweckentfremdung, spekulativer Leerstand, Verwahrlosung und der Abriss nutzbarer Wohnungen sollen schärfer verfolgt werden. Vorgesehen sind höhere Bußgelder, schnellere Ersatzvornahmen, strengere Regeln für Ferienwohnungen und möblierte Kurzzeitvermietungen sowie eine Meldepflicht und eine ansteigende Abgabe bei längerem Leerstand. Das Wohnungs- und Mietenkataster soll dafür die notwendige Datengrundlage liefern.

Zugleich wollen wir Wohnungstausch und generationenübergreifende Wohnmodelle erleichtern, Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe bekämpfen und den Zugang zu Wohnberechtigungsscheinen insbesondere für Alleinerziehende verbessern. Größere private Wohnungsunternehmen sollen stärker zur Instandhaltung und zur Bereitstellung von Wohnungen für WBS-berechtigte Haushalte verpflichtet werden.

Auf Bundesebene setzen wir uns für eine unbefristete und lückenlose Mietpreisbremse, ein Verbot von Indexmietverträgen, eine Begrenzung regulärer Mieterhöhungen auf höchstens sechs Prozent innerhalb von drei Jahren, eine reduzierte und zeitlich begrenzte Modernisierungsumlage sowie einen besseren Schutz vor missbräuchlichen Eigenbedarfskündigungen ein. Auch möblierte Kurzzeitvermietungen sollen vollständig in die Mietpreisregulierung einbezogen und die Umlage der Grundsteuer auf Mieterinnen und Mieter beendet werden.

Darüber hinaus streben wir einen rechtssicheren Mietendeckel an – entweder über eine Länderöffnungsklausel im Bundesrecht oder auf Grundlage des Artikels 15 des Grundgesetzes. Das Wahlprogramm hält ausdrücklich fest, dass das Votum des Volksentscheids und die Ablehnung der Geschäftspraktiken großer börsennotierter Wohnungsunternehmen politisch ernst genommen werden müssen.

Wir werden die Wohnungsnot nur bewältigen, wenn wir mehrere Instrumente miteinander verbinden: einen starken gemeinwohlorientierten Wohnungsbestand, wirksame Mietpreisregulierungen, eine handlungsfähige Mietenaufsicht, konsequente Sanktionen gegen Rechtsverstöße und deutlich mehr dauerhaft bezahlbaren Neubau. Daran möchte ich mich messen lassen. 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Maja Lasić

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