Frage von Michelle B. • 18.12.2022

Antwort von Mahmut Özdemir SPD • 20.12.2022
Die Jahressonderzahlung an Beamtinnen und Beamte wird in das Grundgehalt monatlich eingerechnet.
Maximilian König
Die Jahressonderzahlung an Beamtinnen und Beamte wird in das Grundgehalt monatlich eingerechnet.
Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes wird kontinuierlich verbessert, u. a. mit dem Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung
Ruhegehaltfähige Zulage im öffentlichen Dienst
Die kinderbezogenen Anteile im Familienzuschlag ergänzen die Grundgehälter der Beamt:innen, sind an das Kindergeld angelehnt und umfassen keine Altersstaffelung
Wir wollen bestehende Hürden bei Einbürgerungen abschaffen und hierfür auch die geltende Regelaufenthaltsdauer von bisher acht Jahren verkürzen.
Modernisierung des Staates, Tarifverhandlungen Bund und Kommunen