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Frage von Michael M. •

Frage an Lothar Binding von Michael M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Binding,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich beziehe mich auf meine Frage vom 29.10.2020 bzgl. des Parlamentsvorbehalts und Ihre Antwort vom gleichen Tag.

Bzgl. Ihrer Antwort, dass der Bundestag die Kompetenz übertragen hätte, fände ich dies mehr als bedenklich. Wo kann man dies allerdings nachlesen? Bei einem Gesetz müsste es ja im BGBl. veröffentlicht sein, bei einem Beschluss o. Ä. (wäre so etwas allerdings rechtmäßig?) müsste es ja in den BT-Drs. veröffentlicht sein.

Und wenn es eine solche Übertragung gibt, wie kann es dann sein, dass nun etwa Kubicki, Lindner und auch Schäuble für die gerade beschlossenen Grundrechtseingriffe einen Parlamentsvorbehalt fordern? Auch das LVerfG Saarland fordert, der Gesetzgeber habe „in grundlegenden normativen Bereichen alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen“ und dürfe sie nicht der Exekutive überlassen. Wie gesagt, ein Notstand ist nach über einem halben Jahr und der erwarteten zweiten Welle keine Rechtfertigung mehr.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Mayer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage hier bei Abgeordnetenwatch.de

Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 mit Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Drucksache 19/18156 die epidemische Lage nationaler Trageweite festgestellt. Nachzulesen im Protokoll der 154. Sitzung des Deutschen Bundestags in der 19. Wahlperiode.

Wie bereits in meiner letzten Antwort geschrieben, ist auch die SPD-Bundestagsfraktion natürlich gesprächsbereit, um die Auslegungen des Infektionsschutzgesetzes weiter zu spezifizieren.

Zum Vorschlag der Kollegen: Das Parlament könnte einen Parlamentsvorbehalt beschließen, hat es aber nicht, weil die Entscheidungen bisher mitgetragen wurden. Aber sicher ist es zu bevorzugen die Kollegen direkt zu fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Binding