Weitere Fragen an Lina Seitzl
Zunächst ist eine wichtige Klarstellung notwendig: Wer Arbeitslosengeld bezieht, bleibt grundsätzlich eigenständig krankenversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung trägt in dieser Zeit die Bundesagentur für Arbeit. Die neue Regelung führt daher nicht dazu, dass Menschen unmittelbar nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes ihren Krankenversicherungsschutz verlieren.
Sie sprechen einen Punkt an, der bei vielen psychotherapeutischen Praxen nachvollziehbar große Sorgen auslöst. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde die besondere gesetzliche Vorgabe gestrichen, nach der zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen je Zeiteinheit angemessen zu vergüten sind.
Ihre Sorge um die psychotherapeutische Versorgung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, teile ich. Schon heute bestehen vielerorts erhebliche Versorgungslücken und lange Wartezeiten. Psychotherapie leistet einen wichtigen Beitrag dazu, Krankheitsverläufe zu stabilisieren, stationäre Behandlungen zu vermeiden und gesellschaftliche Folgekosten psychischer Erkrankungen zu reduzieren.
Die SPD setzt sich dafür ein, dezentrale Energieversorgung und Bürgerenergie zu stärken. Auch im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, Verbraucherinnen und Verbraucher durch Entbürokratisierung, Mieterstrom, Bürgerenergie und Energy Sharing stärker an der Energiewende zu beteiligen.

