Die Direktwahl von Personen, etwa für Bürgermeister- oder Landratsämter, ist mit dem Versprechen verbunden, dass die Stimme der Wählenden zählt, dass die gewählte Person Gestaltungsmacht besitzt. Dieses Versprechen kann der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin nicht einhalten.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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