(...) Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil deutlich heraus, dass die Streubreite der Maßnahme extrem weit sei und die Vorratsdatenspeicherung tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreife. (...) Das war alles noch vor den seit nunmehr zwei Jahren andauernden Enthüllungen Edward Snowdens über eine offenbar massenhafte anlasslose Überwachung der Kommunikation ganzer Länder. (...) Vielmehr wird der von Anfang an von der Großen Koalition verfolgte bürgerrechtsfeindliche Kurs konsequent fortgesetzt. (...)
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