
Das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren ist grundrechtlich durch die allgemeine Handlungsfreiheit verbürgt.
Foto: Christian Geisler
Das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren ist grundrechtlich durch die allgemeine Handlungsfreiheit verbürgt.
Das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren ist grundrechtlich durch die allgemeine Handlungsfreiheit verbürgt.
Das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren ist grundrechtlich durch die allgemeine Handlungsfreiheit verbürgt.
Daher setzen wir uns für ein wirksames Klimaschutzgesetz, einen vollständigen Kohleausstieg deutlich vor 2038 und das Ende des fossilen Verbrennungsmotors ein.
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Der Einsatz der Fracking-Technik verlängert das fossile Zeitalter und steht im Widerspruch zu dem in Paris 2015 von der internationalen Staatengemeinschaft beschlossenen Ziel, die Klimakrise zu bekämpfen