
In unserem Wahlprogramm bekennen wir uns dazu, die Ukraine auf ihrem Weg in die Mitgliedschaft in EU und NATO auch weiterhin zu unterstützen. Das ist meiner Meinung nach der richtige Weg.
Foto: Christian Geisler
In unserem Wahlprogramm bekennen wir uns dazu, die Ukraine auf ihrem Weg in die Mitgliedschaft in EU und NATO auch weiterhin zu unterstützen. Das ist meiner Meinung nach der richtige Weg.
Die Direktwahl von Personen, etwa für Bürgermeister- oder Landratsämter, ist mit dem Versprechen verbunden, dass die Stimme der Wählenden zählt, dass die gewählte Person Gestaltungsmacht besitzt. Dieses Versprechen kann der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin nicht einhalten.
Eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Ernennung des Trusted Flaggers „REspect!“ zeigt eindeutig, dass die erwähnten Vorgänge nicht nur im Einklang mit Artikel 5 GG stehen, sondern letztlich der freien Meinungsäußerung dienlich sind
Als GRÜNE Bundestagsfraktion setzten wir uns weiterhin dafür ein, Journalismus als gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung aufzunehmen
Das Instrument des Parteiverbots gibt es im Grundgesetz vor dem Hintergrund unserer historischen Erfahrung, dass auch in einer Demokratie Demokratiefeinde gewählt werden können.
Die Koalition aus SPD, FDP und den Grünen hat die geplante Aufhebung der Regelung im Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) fest verankert. Damit können Anleger rückwirkend bis zur Einführung der Regelung im Jahr 2020 ihre Verluste aus Termingeschäften uneingeschränkt verrechnen.