Sehr geehrter Herr MdB Dr. von Notz, (m)eine ö.-Pet. an den Deutschen BT führte (im Ergebnis) dazu, dass die Informationsfreiheit der Bürger nach IFG ERWEITERT wurde : werden Sie DIESES IFG bewahren ?
Unser Bundesministerium der Justiz (BMJ) hatte die Herausgabe von zwei Stellungnahmen an einen Rechtsanwalt verweigert, die das BMJ zur Abweisung meiner öffentlichen Petition an den Petitionssauschuss im Deutschen Bundestag abgegeben hatte, vgl. Link :
https://www.bverwg.de/031111U7C4.11.0
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.
Der Kläger, ein Rechtsanwalt, begehrt Zugang zu Stellungnahmen, die das Bundesministerium der Justiz in zwei Petitionsverfahren gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abgegeben hat.
102. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.
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War dieser Erfolg eines RA vs. unser BMJ völlig vergebene Mühe für das IFG und ALLE Bürger, Herr MdB Dr. von Notz ?:
https://www.are-org.de/are/files/Dr.%20Was.%20-Ur.%201%20T.%20.pdf
MfG
M. J. P.

