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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Artem N. •

Können adelige Namen und Titel durch Reaktivierung des historischen Adelsrechtes wieder unter Schutz gestellt werden, um Namensadoptionen zu unterbinden?

Sehr geehrter Herr v. Notz,

wie Sie sicher wissen, adoptieren verarmte Adelige für Geld Bürgerliche, die zweifelhaften Tätigkeiten nachgehen. Diese gelten als "nichtadelige Namensträger" und der Zugang zum Adel wird ihnen verwehrt, aber viele Nichtwisser halten diese Personen für adelig, was ein schlechtes Licht auf den echten Adel wirft.

Aktuell entscheidet der Deutsche Adelsrechtsausschuss, in welchen Fällen eine nicht im Mannesstamme von einem Adeligen abstammende Person ausnahmsweise als adelig anzusehen ist.

Wie stehen Sie dazu, §109 WRV teilweise auszusetzen, adelige Namen und Titel wieder unter rechtlichen Schutz zu stellen, diese nichtadeligen Namensträgern zu entziehen, den Adelsrechtsausschuss zu einem offiziellen Organ zu machen und Nobilitierungen durch Chefs ehemals regierender Häuser, oder alternativ auf Beschluss des Bundespräsidenten, ausschließlich als echte Auszeichnung für besondere Leistungen, ohne jegliche Privilegien, zuzulassen?

MfG
A. N.

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Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut. Das Namensrecht hat mich – ganz offen gesprochen – bisher in meinem persönlichen politischen Wirken allenfalls beiläufig beschäftigt. Daher beantworte ich Ihre Anfrage nach Rücksprache mit meinen Kolleginnen und Kollegen, die das Thema für die grüne Bundestagsfraktion inhaltlich federführend betreuen.

In der letzten Wahlperiode hat der Bundestag einstimmig einen Gesetzentwurf zur Bereinigung des Namensänderungsgesetzes verabschiedet. Eine umfassende Reform des Namensrechts wurde auf die kommen, diese 20. Wahlperiode vertagt. Im Koalitionsvertrag findet sich der Passus, dass die Ampelkoalition das Namensrecht liberalisieren wird, z. B. durch Einführung echter Doppelnamen. Hintergrund dieses Reformvorhabens ist die praktische Erkenntnis, dass das deutsche Namensrecht zu kompliziert, zu unübersichtlich und in Teilen sogar in sich widersprüchlich ist. Bürgerinnen und Bürger wünschen sich klare Regeln und einfachere Möglichkeiten zur Namensänderung wie dies in vielen anderen Ländern in Europa bereits Gang und Gäbe ist. Auf Grundlage der Ergebnisse einer Arbeitsgruppe von Expertinnen und Experten aus Justiz, Forschung und Verwaltung haben BMI und BMJV letztes Jahr ein Eckpunktepapier für eine Novellierung des deutschen Namensrechts veröffentlicht.

Mit der Weimarer Verfassung wurden 1919 die Vorrechte des Adels abgeschafft. Die ehemaligen Adelsprädikate sind dadurch nach dem bürgerlichen Recht Bestandteil des Namens geworden. Eine Unterscheidung zwischen „echtem Adel“ und „nichtadligen Namensträgern“ – wie Sie es in Ihrer Frage vorgeben – findet keinen Rückhalt im Recht, sondern entspricht allenfalls gesellschaftlichen Konventionen. Den von Ihnen angeregten Änderungen kann ich – offen gesprochen – wenig abgewinnen, da diesen ein Standesdenken zu Grunde liegt, das ich nicht zeitgemäß finde.

Beste Grüße nach München
Konstantin v. Notz

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