Wie stehen Sie zur geplanten Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte?
Sehr geehrter Herr Körner,
mit Entsetzen habe ich heute die Vorschläge der Rentenkommission gelesen. Besonders betroffen macht mich der Plan, die Rente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.
Kurz zu meiner Situation: Ich habe vor meinem 16. Geburtstag eine Lehre begonnen und bin seitdem ununterbrochen in derselben Firma beschäftigt. Seit 1991 arbeite ich im Drei- bzw. Vierschichtsystem – eine Belastung, die laut Statistik meine Lebenserwartung um etwa 7 Jahre gegenüber dem Durchschnitt senkt, und gegenüber höheren Beamten oder Angestellten sogar um rund 14 Jahre.
In Italien dürfen Arbeitnehmer mit vergleichbarer Belastung bereits mit 58 Jahren in Rente gehen.
Wie stehen Sie persönlich zu diesen Vorschlägen und zur Frage, ob langjährige Schichtarbeiter weiterhin eine vorgezogene Rente erhalten sollten?
Mit freundlichen Grüßen
Erik. L.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die Schilderung Ihres persönlichen Werdegangs.
Ich habe großen Respekt vor Ihrer Lebensleistung. Wer bereits als Jugendlicher eine Ausbildung beginnt, über Jahrzehnte hinweg ohne Unterbrechung arbeitet und viele Jahre im Schichtdienst tätig ist, leistet einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Dass diese Arbeit mit besonderen Belastungen verbunden ist, steht außer Frage.
Die Vorschläge der Rentenkommission dienen jedoch dem Ziel, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig finanzierbar und generationengerecht aufzustellen. Die Kommission weist darauf hin, dass die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren in der Praxis überdurchschnittlich häufig von Männern, Personen mit höheren Einkommen sowie Menschen mit langen und stabilen Erwerbsbiografien in Anspruch genommen wird. Viele Frauen, Menschen mit unterbrochenen Erwerbsverläufen oder geringeren Einkommen erfüllen die Voraussetzungen hingegen gar nicht. Die Regelung führt daher nicht in allen Fällen zu einer ausgewogenen Verteilung der Leistungen innerhalb der Versichertengemeinschaft.
Vor diesem Hintergrund halte ich es für nachvollziehbar, die bestehenden Regelungen zu überprüfen. Die dadurch erzielten Einsparungen können dazu beitragen, die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft zu stabilisieren und künftige Beitragszahler sowie den Bundeshaushalt zu entlasten. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit eines vorgezogenen Renteneintritts grundsätzlich bestehen, allerdings mit den dafür vorgesehenen Abschlägen. Die Rentenkommission schlägt vor, dass Menschen im rentennahen Alter, die ihren langjährig ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nachweislich nicht mehr ausüben können, durch eine vereinfachte Gesundheitsprüfung einen erleichterten Zugang zu einer vorgezogenen Rente erhalten. Darüber hinaus sollen Härtefallregelungen sowie der Grundrentenzuschlag Menschen mit niedrigen Rentenansprüchen weiterhin unterstützen.
Wichtig ist doch: Können Sie von Ihren erworbenen Rentenansprüchen leben? Das Renteneintrittsalter ist kein Selbstzweck. Der Zweck muss sein, dass jeder von seinen Rentenansprüchen ein ordentliches Leben im Alter führen kann – gerade wenn er lange eingezahlt hat. Dies wollen wir auch weiterhin sicherstellen. Dafür müssen aber Anpassungen vorgenommen werden, weil eben nicht genügend junge Menschen auf die vielen jetzt älteren Menschen kommen.
Ihr Hinweis auf Italien ist verständlich. Allerdings unterscheidet sich das italienische Rentensystem grundlegend vom deutschen. Es wird durch deutlich höhere Rentenversicherungsbeiträge und erhebliche staatliche Zuschüsse finanziert. Die öffentlichen Rentenausgaben liegen dort mit rund 16 Prozent des Bruttoinlandsprodukts deutlich über dem deutschen Niveau und tragen maßgeblich zur Haushaltskrise Italiens bei. Eine Zahl, die eher als Mahnung, denn als Vorbild dienen sollte.
Ich danke Ihnen für Ihre Nachricht und wünsche Ihnen persönlich alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Konrad Körner

