Portrait von Konrad Körner
Konrad Körner
CSU
95 %
41 / 43 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Cordula W. •

Ist eine Anhebung des Rentenalters gerecht, wenn Abgeordnete selbst nicht gesetzlich rentenversichert sind?

Sehr geehrter Herr Körner,

Sie befürworten die automatische Kopplung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung.

Warum orientieren Sie sich dabei an der durchschnittlichen Lebenserwartung und nicht an der gesunden Lebenserwartung? Viele Menschen – insbesondere in körperlich oder psychisch belastenden Berufen – können schon heute die Regelaltersgrenze aus gesundheitlichen Gründen kaum erreichen.

Außerdem würde mich interessieren, ob Sie es für angemessen halten, dass Mitglieder des Deutschen Bundestages über eine Anhebung des Renteneintrittsalters entscheiden, obwohl sie selbst nicht dem gesetzlichen Rentensystem unterliegen, sondern einer eigenen Altersversorgung. Halten Sie das für gerecht? Falls ja, warum?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Portrait von Konrad Körner
Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau W.,  

vielen Dank für Ihre Frage. Die langfristige Finanzierung unserer gesetzlichen Rentenversicherung ist eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahre. Wenn die Menschen im Durchschnitt länger leben und damit auch länger Rente beziehen, halte ich es grundsätzlich für richtig, diese Entwicklung bei der Ausgestaltung des Rentensystems zu berücksichtigen. Die durchschnittliche Lebenserwartung ist dabei ein wichtiger Maßstab, weil sie unmittelbar beeinflusst, wie lange Renten im Durchschnitt gezahlt werden und damit auch, wie sich das Verhältnis zwischen Beitrags- und Rentenbezugszeit entwickelt.  

Ich darf feststellen: Eine “Rente mit 70” wird es nach den bisherigen Erwartungen deswegen mittelfristig nicht geben, erst 2091 könnte (!) - wenn die Lebenserwartung weiterhin so steigt – ein Renteneintrittsalter mit 70 erreicht werden. Das ist moderat und fair.  

Sie sprechen aber einen wichtigen Punkt an: Eine steigende durchschnittliche Lebenserwartung bedeutet nicht, dass alle Menschen auch entsprechend länger gesund und arbeitsfähig bleiben. Gerade Menschen in körperlich oder psychisch besonders belastenden Berufen können häufig nicht ohne Weiteres länger arbeiten. Eine Anpassung der Regelaltersgrenze darf deshalb individuelle gesundheitliche Belastungen nicht ausblenden.  

Genau dies hat die Rentenkommission in ihren Vorschlägen berücksichtigt: So soll die bisher wenig zielgenaue sogenannte „Rente mit 63“, von der überproportional Männer, Besserverdiener und Menschen mit stabilen Erwerbsbiografien und guter Gesundheit profitieren, abgeschafft und zugleich eine passgenauere Härtefallregelung geschaffen werden. Diese soll Menschen in rentennahen Jahrgängen einen früheren Renteneintritt ermöglichen, wenn sie zwar die bisherigen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen, aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen aber nachweislich nicht mehr in ihrem langjährig ausgeübten Berufsfeld arbeiten können. Damit würde ein früherer Renteneintritt stärker an der tatsächlichen gesundheitlichen Belastung ausgerichtet als pauschal an der Zahl der Versicherungsjahre. Daneben bestehen auch weiterhin die bisherigen Möglichkeiten für einen früheren Renteneintritt, etwa bei Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung. 

Auch Ihre Frage zur Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten ist berechtigt. Abgeordnete verfügen bislang über eine eigene Altersversorgung; auch für sie wurde die Altersgrenze bereits schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Eine „Rente mit 63“ gibt es dort nicht. Künftig sollen Abgeordnete nach dem Vorschlag der Rentenkommission zeitnah in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen und die entstehende Versorgungslücke durch eine Zusatzversorgung ausgeglichen werden. Auch eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze soll wirkungsgleich auf Abgeordnete und Beamte übertragen werden. Das halte ich für richtig: Reformen der Alterssicherung müssen für alle Gruppen nachvollziehbar und fair ausgestaltet werden. 

Für mich ist entscheidend, dass wir bei der Rente zwei Ziele zusammenbringen: Sie muss auch für kommende Generationen verlässlich finanzierbar bleiben und gleichzeitig den unterschiedlichen Lebens- und Erwerbsbiografien der Menschen gerecht werden. Eine steigende Lebenserwartung sollte deshalb bei der Entwicklung der Regelaltersgrenze berücksichtigt werden. Gleichzeitig müssen Gesundheit, Dauer des Erwerbslebens und besondere Belastungen bei den Möglichkeiten eines früheren Renteneintritts angemessen berücksichtigt werden.  

Mit freundlichen Grüßen 

Konrad Körner 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Konrad Körner
Konrad Körner
CSU

Weitere Fragen an Konrad Körner