Gibt es eindeutige Belege dafür, dass die Alternative f.Deutschland und ihre Vorfeldorganisationen sowie Jugendorganisation die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung abschaffen wollen und können?
Warum genau stockt eigentlich das Prüfverfahren? Sie sind doch im Rechtsausschuss tätig.
Die Frage kam auf, als ich mich mit der Grundlage der Initiative "PRÜF" beschäftigte.
https://www.youtube.com/watch?v=eSgFEpI9ZDQ
Sehr geehrter Herr Jochen T,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bezüglich der Frage, ob die AfD, ihre Vorfeldorganisationen und ihre Jugendorganisation die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) abschaffen wollen, zeigen die Berichte des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), dass die Partei in wesentlichen Teilen Positionen vertritt, die gegen die FDGO sprechen. Dies bestätigte das BfV im Mai 2025 mit der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem. Diese wurde jedoch vorläufig ausgesetzt, da die Partei gerichtlich dagegen vorgeht und derzeit wieder als Verdachtsfall geführt wird. Dies entspricht der gängigen juristischen Vorgehensweise, bis die Gerichte die Einstufung endgültig bestätigen. Teile der AfD, insbesondere einiger Landesverbände, wie z.B. der Landesverband Thüringen rund um Björn Höcke, waren bereits zuvor als rechtsextrem eingestuft.
Die frühere Jugendorganisation „Junge Alternative“ war ebenfalls als gesichert rechtsextrem eingestuft und wurde im März 2025 aufgelöst. Doch Ende November 2025 gründete die AfD eine neue Jugendorganisation namens „Generation Deutschland“, die personelle und inhaltliche Kontinuitäten zur alten Jugendorganisation aufweist und ebenfalls im Fokus der Sicherheitsbehörden steht. Jedoch steht eine neue Bewertung aus, da sie erst vor kurzem gegründet wurde. Öffentlich zugängliche Informationen weisen jedoch darauf hin, dass die neue Jugendorganisation ähnliche inhaltliche Schwerpunkte verfolgt, insbesondere im Hinblick auf ethnische und kulturelle Vorstellungen, politische Veranstaltungen und inhaltliche Zielsetzungen.
Zu den Vorfeldorganisationen der AfD wird regelmäßig die Desiderius-Erasmus-Stiftung (D-E-S) gezählt. Die DES hat eine Förderung als politische Stiftung beantragt. Diese Förderung obliegt jedoch einem Vorbehalt der Verfassungstreue. Dieser hat einen geringeren Prüfmaßstab als beim Parteiverbot. Ob entsprechende Aktivitäten oder Zielsetzungen vorliegen, die dies begründen, ist daher eine prüfungsbedürftige Tatsachenfrage - zunächst im Rahmend der Förderung -, die einer Bewertung durch die zuständigen staatlichen Stellen vorbehalten ist.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass nach den öffentlichen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Teile der AfD sowie ihr nahestehende Organisationen Bestrebungen verfolgen, die im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Dies betrifft Parteistrukturen als auch frühere und aktuelle Jugendorganisationen, sowie parteinahe Vorfeldorganisationen. Eine abschließende rechtliche Bewertung, insbesondere mit Blick auf Verbots- oder Förderentscheidungen, bleibt jedoch den zuständigen Behörden und Gerichten im Rahmen der laufenden Prüfverfahren vorbehalten. Am Ende einer rechtskräftigen Einstufung durch den Verfassungsschutz (das Klageverfahren ist anhängig) und einer Förderentscheidung der DES (ein Antrag ist gestellt), wird man beurteilen müssen, ob ein Verbotsverfahren lohnt und Aussicht auf Erfolg hat.
Die Frage, ob die AfD und ihre Vorfeldorganisationen die FDGO abschaffen können, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht eindeutig zu beantworten: Die zentralen Prinzipien des Grundgesetzes sind durch Art. 79 Abs. 3 GG, der sogenannten Ewigkeitsklausel, dauerhaft geschützt und nicht antastbar. Auch bei politischem Erfolg der AfD oder einer parlamentarischen 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat ist eine Abschaffung der Grundordnung verfassungsrechtlich nicht möglich. Zudem verhindern praktische institutionelle Sicherungen wie Gewaltenteilung, unabhängige Gerichte und das Bundesverfassungsgericht, dass die FDGO auf allen Ebenen aufgehoben werden kann.
Nun zur Frage, warum ein Parteiverbotsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Es ist noch nicht gar nicht eingeleitet. Dies liegt an den hohen rechtlichen Hürden und der rechtsstaatlichen Pflicht zur sorgfältigen Prüfung in so einem Fall. Ein solcher Prozess erfordert umfangreiche Beweisaufbereitung, gerichtliche Kontrolle in mehreren Instanzen und die Vermeidung von Fehlern, wie sie aus historischen Erfahrungen bekannt sind. Ein stockendes Verfahren ist daher Ausdruck der Rechtsstaatlichkeit, nicht von politischem Desinteresse. Denn ein Verbotsverfahren, welches scheitert, hätte erhebliche politische und gesellschaftliche Folgen. Ein solcher Ausgang würde der AfD ermöglichen, sich öffentlich und medienwirksam als uneingeschränkt demokratische Partei darzustellen. Dies auch dann, wenn das Verfahren z.B. wie in vergangenen Verbotsverfahren bei der NPD an formalen Hürden scheitert. Zugleich bestünde die Gefahr, dass ein gescheitertes Verfahren innerhalb der Partei als Bestätigung der eigenen Positionen interpretiert wird. Gerade deshalb ist es erforderlich, ein solches Verfahren einzuleiten, wenn die rechtlichen Voraussetzungen zweifelsfrei erfüllt sind. Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte sind die verfassungsrechtlichen Hürden eines Verbotsverfahrens bewusst sehr hoch angesetzt. Daher kann und darf ein Parteiverbotsverfahren nicht als politisches Ersatzinstrument verstanden werden, sondern kommt nur als äußerstes Mittel in Betracht. Unabhängig von der Frage eines Verbotsverfahren bleibt festzuhalten, dass politische Überzeugungen und Wahlentscheidungen nicht durch rechtliche Maßnahmen allein verändert werden können. Die nachhaltige Auseinandersetzung mit extremistischen Parteien erfordert vielmehr eine Politik, die Probleme ernst nimmt, Lösungen anbietet und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die demokratische Mitte stärkt. Ziel muss es sein, Wählerinnen und Wähler, die sich derzeit von der AfD angesprochen fühlen, durch glaubwürdige Sachpolitik wieder zurückzugewinnen. Ein Parteiverbot kann diesen politischen Prozess nicht ersetzen und vermag gesellschaftliche Ursachen von Extremismus nicht zu beseitigen.
Insgesamt zeigt sich, dass die AfD und ihre Jugendorganisation zwar in Teilen Bestrebungen vertreten, die der FDGO widersprechen. Die konsequente Arbeit des Rechtsstaates, politische Aufklärung und die Stärkung der demokratischen Mitte sind die zentralen Mittel, um Extremismus wirksam zu begegnen. Dabei ist es für die CSU besonders wichtig, Bürgerinnen und Bürger aktiv in demokratische Prozesse einzubeziehen und Vertrauen in die Institutionen aufrechtzuerhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Konrad Körner

