
Für alle Bürgerinnen und Bürger Bayerns gelten die Regelungen der Allgemeinverfügung Isolation bzw. der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gleich.
K. Holetschek
Für alle Bürgerinnen und Bürger Bayerns gelten die Regelungen der Allgemeinverfügung Isolation bzw. der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gleich.
Für alle Bürgerinnen und Bürger Bayerns gelten die Regelungen der Allgemeinverfügung Isolation bzw. der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gleich.
Aus suchtmedizinischer Sicht könnte eine Legalisierung von Cannabis vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter anderem das Gefahrenbewusstsein in Bezug auf Cannabis vermindern und damit bisherige Bemühungen der Suchtprävention unterlaufen.
Aus suchtmedizinischer Sicht könnte eine Legalisierung von Cannabis vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter anderem das Gefahrenbewusstsein in Bezug auf Cannabis vermindern und damit bisherige Bemühungen der Suchtprävention unterlaufen.
Aus suchtmedizinischer Sicht könnte eine Legalisierung von Cannabis vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter anderem das Gefahrenbewusstsein in Bezug auf Cannabis vermindern und damit bisherige Bemühungen der Suchtprävention unterlaufen.
Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab der Auffrischungsimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung).